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Die Arbeit auf Abruf ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, das die Arbeitsleistung nach betrieblichen Anforderungen zu erbringen ist. Ein weiterer Name für dieses Modell ist kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit. Arbeitsrechtliche Grundlage in Deutschland ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 12).

Es wird dabei nur die allgemeine tägliche und wöchentliche Arbeitszeit festgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die konkreten Arbeitszeiten mindestens vier Tage im voraus mitzuteilen. Ein erhöhter Arbeitsbedarf des Arbeitgebers kann so kurzfristig abgedeckt werden.

Weblinks


  • * Beschreibung im ARD Ratgeber Recht
  • * Beschreibung und Link auf ausführliches PDF-Dokument

Arbeitsrecht | Personalwesen

 

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