Apothekerkammern sind Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Apotheker. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der Apothekerschaft verantwortlich. Jeder Apotheker, nicht nur in öffentlichen Apotheken arbeitende, ist Pflichtmitglied der Apothekerkammer (Landesapothekerkammer), in deren Gebiet er seine Tätigkeit, als Apotheker ausübt.
Die Aufgaben der Apothekerkammern sind jeweils durch Gesetze der Bundesländer (Kammergesetze) geregelt. Sie umfassen im Allgemeinen:
Die Apothekerkammern sind nicht mit den Apothekerverbänden zu verwechseln, in welchen Apothekenbesitzer freiwillige Mitglieder sind.
Pharmazie | Gesundheitswesen | Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
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