Eine Apostolische Nuntiatur ist die diplomatische Vertretung des Heiligen Stuhls bei einem Staat. Dienstleister ist der Apostolische Nuntius.
Geschichte
Im 16. Jahrhundert entstanden päpstliche Nuntiaturen als ständige Einrichtungen des Heiligen Stuhls zunächst an den katholischen Königshöfen, so zum Beispiel in
Wien und
Graz, in
Madrid, oder bei
Kurfürsten. Als älteste Einrichtung dieser Art gilt die ständige Nuntiatur am Hof König
Ferdinands I., 1529 in Wien eingerichtet.
Aufgaben
Ein päpstlicher Gesandter/Nuntius, der zugleich eine Vertretung bei Staaten gemäß den Normen den völkerrechtlichen Usancen ausübt, hat die besondere Aufgabe, das Verhältnis zwischen dem Apostolischen Stuhl und fremden Staaten zu fördern und zu pflegen, Fragen zu behandeln, welche die Beziehungen zwischen Kirche und Staat betreffen; und sich in besonderer Weise mit Konkordaten und anderen bilateralen Vereinbarungen zu befassen, sofern solche abzuschließen und zur Durchführung zu bringen sind (Can. 365 § 1
CIC).
Amt
Päpstliche Gesandte/Nuntien sind
Bischöfe und werden vom Papst ernannt (nicht gewählt). Sie sollen höchstens 75 Jahre alt sein. Der apostolische Nuntius ist seit dem Wiener Kongress (1818) in den meisten Staaten bis heute „geborener
Doyen“ des
Diplomatischen Corps. Er genießt mit seiner Akkreditierung die übliche
Politische Immunität im Gastland. Die Anredeform des päpstlichen Nuntius ist: "Seine
Eminenz" .
Amtssitz
Der Sitz der apostolischen Nuntiatur in Deutschland ist seit
2001 in
Berlin-Neukölln in einem Neubau neben der
Johannes-Basilika.
In Österreich ist der Sitz der Botschaft im 4. Wiener Bezirk in einem Bau im Stile der italienischen Renaissance aus dem Jahr 1914.
Weblinks
Heiliger Stuhl | Vatikan | Diplomatie
Apaštališkoji Nunciatūra