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Als Anwaltskanzlei bezeichnet man die Büroräume und das Unternehmen oder den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Rechtsanwälte. In Deutschland können nur Anwälte zugelassen werden, die eine Kanzleianschrift haben.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Anwaltskanzlei sowohl für das Büro eines Einzelanwalts, als auch für die Büros mittlerer oder größerer Sozietäten gebraucht. In der Anwaltskanzlei ist der Rechtsanwalt für seine Klienten erreichbar, dort wird er (im Regelfall) Besprechungen mit Mandanten durchführen und seine Akten bearbeiten. In der Anwaltskanzlei schafft der Anwalt alle personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung seines Berufs.

Folgende Organisationsformen einer Anwaltskanzlei sind denkbar:

Weblinks


Berufsrecht der Rechtsanwälte | Anwaltskanzlei

Law firm | Firma de Abogados

 

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