Anton Friedrich Justus Thibaut (* 4. Januar 1772 in Hameln; † 28. März 1840 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Leben
Nach dem Studium in
Göttingen,
Kiel und
Königsberg und kurzer Tätigkeit in
Jena wurde er
1805 als Professor für römisches Recht nach
Heidelberg berufen. Hauptgegenstand seiner wissenschaftlichen Tätigkeit waren die
Pandekten, die er von der römischen Gesetzeslage zu einem wissenschaftlichen juristischen System fortzuentwickeln trachtete. Im wissenschaftlichen Disput über die Frage, ob es sich empfehle, das
Zivilrecht in Deutschland zu kodifizieren, also in einem Gesetzbuch zusammenzufassen und zu regeln, - dem sogenannten
Kodifikationsstreit - stand er mit seiner befürwortenden Ansicht im Widerspruch zu der Auffassung
Savignys, der seine Zeit als noch nicht zur Schaffung eines solchen Gesetzbuches fähig erachtete und stattdessen für ein
organisches Voranschreiten der Rechtswissenschaft plädierte (in: "
Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft", 1814). Thibaut war badischer
Geheimer Staatsrat und Ehrenbürger Heidelbergs. Von 1805 bis
1807 und nochmals
1821 war er Rektor der Universität Heidelberg.
Werke
- System des Pandektenrechts, 1803
- Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland, 1814
- Über Reinheit der Tonkunst, 1824
Literatur
- Joachim Rückert: Thibaut, Anton Friedrich Justus, in: M. Stolleis (Hrsg.): Juristen. Ein biographischs Lexikon. München 1995, 610-612. ISBN 3-406-39330-6
- Ders.: Heidelberg um 1804 oder: die erfolgreiche Modernisierung der Jurisprudenz durch Thibaut, Savigny, Heise, Martin, Zachariä u.a., in: F. Strack (Hrsg.): Heidelberg im säkularen Umbruch, 1987, 83-116.
Weblinks
Mann | Deutscher | Rechtswissenschaftler (19. Jh.) | Geboren 1772 | Gestorben 1840
Anton Friedrich Justus Thibaut | Anton Friedrich Justus Thibaut | Anton Friedrich Justus Thibault