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Der Antikominternpakt war ein Vertrag zwischen dem Japanischen Kaiserreich und dem Deutschen Reich zur Bekämpfung der kommunistischen Internationalen.

Inhalt


Er war der erste politische Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan und wurde auf Bestreben Japans am 25. November 1936 in Berlin vom japanischen Sonderbotschafter Vicomte Kintomo Mushanokoji und Joachim von Ribbentrop für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet. Das Ziel der Bekämpfung des Kommunismus sollte, analog zu Komintern, durch Informationsaustausch gefördert werden. In einem geheimen Zusatzabkommen sicherten sich die beiden Staaten Neutralität im Falle eines Angriffs der Sowjetunion zu.

Mitglieder


Ohne das geheime Zusatzabkommen zu kennen, traten im Januar 1937 Italien, im März 1939 Spanien, Ungarn und der japanische Satellitenstaat Mandschuko und 1941 Rumänien, Finnland, Kroatien, Slowakei Bulgarien, das besetzte Dänemark und das sog. Nankingchina unter Wang Ching-wei dem Pakt bei.

Bedeutung


Der Vertrag war von eher symbolischer Natur, da Japan 1936 international isoliert war und auch das Deutsche Reich langsam begann, in die internationale Isolation abzugleiten. Durch den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt von 1939 war dann auch zumindest das Zusatzabkommen hinfällig. Daraufhin verschlechterten sich die Beziehungen zwischen Japan und dem Deutschen Reich, bis zum Dreimächtepakt (1940).

Literatur


  • Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945, herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Fischer Taschenbuch Verlag, Überarbeitete Neuausgabe 1982, ISBN 3-596-26084-1

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