Der Antikominternpakt war ein Vertrag zwischen dem Japanischen Kaiserreich und dem Deutschen Reich zur Bekämpfung der kommunistischen Internationalen.
Inhalt
Er war der erste politische Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan und wurde auf Bestreben Japans am
25. November 1936 in
Berlin vom japanischen
Sonderbotschafter Vicomte Kintomo Mushanokoji und
Joachim von Ribbentrop für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet. Das Ziel der Bekämpfung des Kommunismus sollte, analog zu
Komintern, durch Informationsaustausch gefördert werden. In einem geheimen Zusatzabkommen sicherten sich die beiden Staaten
Neutralität im Falle eines Angriffs der
Sowjetunion zu.
Mitglieder
Ohne das geheime Zusatzabkommen zu kennen, traten im Januar
1937 Italien, im März
1939 Spanien,
Ungarn und der japanische
Satellitenstaat Mandschuko und
1941 Rumänien,
Finnland,
Kroatien,
Slowakei Bulgarien, das besetzte
Dänemark und das sog.
Nankingchina unter
Wang Ching-wei dem Pakt bei.
Bedeutung
Der Vertrag war von eher symbolischer Natur, da
Japan 1936 international isoliert war und auch das Deutsche Reich langsam begann, in die internationale Isolation abzugleiten. Durch den deutsch-sowjetischen
Nichtangriffspakt von
1939 war dann auch zumindest das Zusatzabkommen hinfällig. Daraufhin verschlechterten sich die Beziehungen zwischen Japan und dem Deutschen Reich, bis zum
Dreimächtepakt (
1940).
Literatur
- Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945, herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Fischer Taschenbuch Verlag, Überarbeitete Neuausgabe 1982, ISBN 3-596-26084-1
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