Das Antiblockiersystem (Abk.: ABS, Näheres zur Abkürzung siehe unten bei "Pkw"), in der StVZO "Automatischer Blockierverhinderer" (ABV) genannt, ist ein in Verkehrsmitteln verwendetes technisches System zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Es wirkt vor allem in Gefahrsituationen, indem es bei starkem Bremsen (Vollbremsung) der Blockierneigung der Räder durch Regelung des Bremsdruck in kurzen Intervallen entgegenwirkt. Das durchschnittliche menschliche Reaktionsvermögen reicht in aller Regel nicht aus, um in gefährlichen Situationen die Bremskraft richtig zu dosieren. Das ABS in modernen Kraftfahrzeugen ist dagegen in der Lage, das Bremsverhalten jedes einzelnen Rades nahezu optimal zu steuern. Es bewirkt in erster Linie nicht allein eine Verkürzung des Bremsweges, der sich in manchen Fällen sogar verlängern kann, sondern sorgt hauptsächlich dafür, dass das Fahrzeug im besten Falle während des Bremsvorgangs vollständig steuerbar bleibt und nicht ausbricht.
ABS baut auf der physikalischen Erkenntnis auf, dass eine maximale Bremsverzögerung kurz vor dem Blockieren erreicht wird, wenn also die Radreifen gerade eben noch auf der Fahrbahn haften. Wenn diese Grenze überschritten wird, die Räder also nicht mehr abrollen, sondern auf der Fahrbahn gleiten (Schlupf), dann wird das Fahrzeug nur mehr über die Gleitreibung abgebremst, die typischerweise um 15 bis 20 Prozent unter der Haftreibung (je nach Reifentyp) liegt. Überdies kommt es beim Blockieren zu einseitigem Abrieb am Reifen (Bremsplatten), das Fahrzeug ist kaum noch steuerbar, und ungeübte Fahrer reagieren in dieser Situation selten richtig (richtig wäre, die Bremskraft unverzüglich zu reduzieren, bis die Räder wieder mitdrehen). Die maximale Bremswirkung stellt sich bei 10 bis 30 Prozent Schlupf (je nach Reifen und Fahrbahnzustand) ein. Das ABS reguliert die Bremskraft an jedem Rad so, dass der Schlupf während des Bremsvorganges jederzeit möglichst nahe an dieser optimalen Grenze bleibt. Übersteigt der Schlupf 30 Prozent, sinkt die Bremswirkung wieder ab. Das Fahrzeug bleibt beim Bremsen am besten steuerbar (verhält sich neutral), wenn die Bremskraft an allen Rädern gleichermaßen nach diesem Prinzip geregelt wird. Es gibt einige Fahrbahnkonstellationen, bei denen ABS zu Bremswegverlängerungen führen kann. Dies sind Fahrbahnen mit losem Untergrund wie z. B. Sand, Tiefschnee oder Schotter, bedingt durch eine fehlende Keilbildung vor dem blockierenden Rad durch das rollende ABS-geregelte Rad. Hier bleibt jedoch der klare Vorteil der Lenkbarkeit des Fahrzeuges.
Beim aktuell (Stand: 2005) üblichen Standard kommt bei PKW ausschließlich das 4-Kanal-ABS zum Einsatz. An jedem der vier Räder des Pkw/Lkw befindet sich ein Sensor, der die Drehzahl des Rades misst. Die Informationen werden an ein elektronisches Steuergerät weitergeleitet. Die vom Hauptbremszylinder zu den einzelnen Radbremszylindern führenden Bremsleitungen werden im ABS-Gerät in je zwei getrennte Kanäle aufgespalten, von denen jeder mit einem schnellwirkenden Elektromagnetventil verschlossen werden kann. Vier der acht Ventile sind im Normalzustand ständig geöffnet, die anderen ständig geschlossen. Aus Sicherheitsgründen sorgen Druckfedern dafür, dass sie auch bei Ausfall der Stromversorgung in diesen Zuständen bleiben. Beim mäßigen Bremsen im normalen Fahrbetrieb wirkt das Bremssystem wie eine normale Zweikreis-Anlage. Der Bremsdruck vom Hauptzylinder wirkt über die offenen Kanäle direkt auf die Radzylinder. Neigt ein Rad zum Blockieren, wird zunächst das offene Ventil geschlossen und der bis dahin erreichte Bremsdruck konstant gehalten. Ist die Blockierneigung dann immer noch zu hoch, wird das andere (bis dahin geschlossene) Ventil geöffnet. Dieser Kanal führt innerhalb des ABS-Geräts zu einer elektrisch angetriebenen Rückförderpumpe, die gleichzeitig mit dem Öffnen des Ventils anläuft. Die Pumpe fördert die durch das offene Ventil zurückströmende Bremsflüssigkeit in den Kanal zwischen Hauptbremszylinder und geschlossenem Ventil. Der Bremsdruck am Radzylinder sinkt. Gleichzeitig wird damit ein Durchsacken des Bremspedals verhindert, da der Druck gegenüber dem Hauptzylinder aufrechterhalten bzw. leicht erhöht wird. Steigt die Raddrehzahl wieder an, wird das erste Ventil wieder geöffnet, das zweite geschlossen und der Regelvorgang beginnt erneut. Die Intervalle richten sich je nach System und Hersteller, beim Pkw typischerweise 8 bis 12 Regelvorgänge pro Sekunde, bei Motorrädern bis 15 pro Sekunde. Das Antiblockiersystem wird systembedingt unterhalb einer Fahrgeschwindigkeit von 6 km/h abgeschaltet. Das typische Pulsieren am Bremspedal entsteht durch die kurzen Druckschwankungen während der Regelung durch das zurückfördern der Pumpe. Da es in den meisten PKW zwei getrennte Bremskreise gibt, sind auch zwei Rückförderpumpen vorhanden, die jedoch über eine Welle vom gleichen Elektromotor angetrieben werden. Die trägheitsbedingte Intervallfrequenz von ca. 10/s bedingt einen relativ großen Regelbereich, der schon bei 20 Prozent Schlupf beginnt und bis ungefähr 40 Prozent reicht. Ein System mit höherer Regelfrequenz könnte die Wirkung erheblich verbessern. Derzeit arbeiten verschiedene Hersteller an der Entwicklung einer vollelektrischen Bremse, die ein solches ABS-Bremssystem aufgrund der direkten elektrischen Steuerung an den Radbremszylindern ermöglichen würde.
Bei LKW mit Druckluftbremsanlagen wirkt das ABS nach dem gleichen Prinzip, allerdings können die Rückförderpumpen entfallen, da sich der Druck bei Luft als Steuer- und Übertragungsmedium sehr viel besser dosieren lässt.
Weiterhin gehört auch die Notraderkennung zu neueren Systemen. Noträder haben einen kleineren Abrollumfang und drehen sich schneller, so dass das ABS im Falle einer Vollbremsung die Rückmeldung von dessen Drehzahlsensor korrekt verarbeiten kann.
Inzwischen wird das ABS zunehmend durch ESP ergänzt.
Inzwischen wird auch daran gearbeitet, die Giermomentenabschwächung durch einen automatischen Eingriff in die Lenkung zu ersetzen. Bei einem aktiven Gegenlenken mittels einer Überlagerungslenkung (Aktivlenkung) entfällt die Verlängerung des Bremsweges durch die Giermomentenabschwächung.
Ursprünglich stammt das Prinzip aus der Luftfahrt. Bereits 1920 setzt der französische Automobil- und Flugzeugpionier Gabriel Voisin einen hydraulisch funktionierenden Blockierverhinderer ein. Hier wurde mittels mechanischer Systeme verhindert, dass die Räder blockieren, damit das Flugzeug bei der Landung sicher in der Spur bleibt. 1928 erhält der Deutsche Karl Wessel ein Patent auf einen Bremskraftregler für Automobile, allerdings kommt er über das Papierstadium nicht hinaus. 1936 gab es von Bosch ein Patent auf eine Vorrichtung zum Verhüten des Festbremsens der Räder eines Kraftfahrzeuges. Die Geräte bestanden aus etwa 1.000 analogen Bauteilen und waren noch sehr unhandlich und langsam. Durch die Digitaltechnik konnte die Menge der Bauteile auf etwa 140 Stück reduziert werden. Damit war ABS serienreif.
1969 wurde die erste Generation eines ABS (elektronisch geregelten Anti-Blockier-Systems) auf der Internationalen Automobilausstellung IAA vom amerikanischen Unternehmen ITT Automotive ehemals Alfred Teves präsentiert.
Der erste PKW mit mechanischem ABS war der Jensen FF mit Dunlop-Maxaret-ABS aus dem Jahr 1966. 1978 wurde das elektronische ABS von Bosch auf den Markt gebracht; gleichzeitig wurde der Begriff ABS von Bosch rechtlich geschützt. Andere Hersteller bezeichnen ihre Systeme teilweise als ABV (Antriebsblockierverhinderer). Zunächst war ABS für die S-Klasse W116 von Mercedes-Benz, dann für den BMW 7er der Baureihe E23 verfügbar. Seit 1984 gehört ABS bei Mercedes-Benz Pkw zur Serienausstattung. Ende 2003 verfügten etwa 90 Prozent der zugelassenen Neufahrzeuge in Deutschland über ABS. Aufgrund einer Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie (ACEA) werden seit dem 1. Juli 2004 alle Fahrzeuge mit weniger als 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit ABS serienmäßig ausgestattet. Die japanischen und die koreanischen Automobilverbände haben gleichlautende Verpflichtungen abgegeben.
Mercedes-Benz bietet seit 1981 das ABS für Druckluftbremsen an, entwickelt zusammen mit der Firma Wabco. Seit 1987 sind alle Reisebusse und seit 1991 auch alle Lkw mit ABS ausgerüstet. Seit Januar 1991 dürfen Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen nur mit ABS zugelassen werden.
Bei Motorrädern wurde ABS 1988 zuerst von BMW bei der K 100 als Option eingeführt. Der erste Hersteller von ABS-Systemen für Motorräder war die Firma FTE automotive mit Sitz in Ebern/Unterfranken. ABS-Systeme von FTE gibt es heute in der vierten Generation sowohl für Große Motorräder als auch für Motorroller. Im Gegensatz zur Hochdruckpumpe beim Pkw wird hier über das Plungersystem der Bremsdruck wieder aufgebaut. Im Bundesverkehrsminsterium wird intensiv darüber nachgedacht, für neuzugelassene Motorräder ABS zwingend vorzuschreiben. Dies bedarf jedoch der Übereinstimmung auch auf internationalem Gebiet durch einheitliche EG-Regelungen. Die Schätzungen der Unfallforscher gehen von einer Vermeidung jedes 4. tödlichen Motorradunfalles aus, falls alle Motorräder mit ABS ausgestattet wären. Mittlerweile werden ABS-Motorräder auch von Aprilia, Ducati, Honda, Suzuki, Yamaha, Kawasaki, und im Sektor Motorroller von Honda, Peugeot, Piaggio und Suzuki angeboten.
Unter normalen Umständen, und solange keine Ausweichbewegung nötig ist, verringert sich der Bremsweg mit ABS nicht wesentlich gegenüber einer Vollbremsung eines geübten Fahrers. Auf losem Untergrund (Schotter, Schnee etc.) kann sich der Bremsweg mit ABS verlängern, da sich aufgrund des langsamen Weiterdrehens der Räder das Material nicht vor den Rädern auftürmen und bremsend wirken kann. Der wichtigste Vorteil besteht aber in der verbleibenden Lenkfähigkeit, die ohne ABS bei Vollbremsung nicht mehr gegeben ist.
Vorteile:
Nachteile:
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