Anonymisierung und Pseudonymisierung sind Maßnahmen des Datenschutzes.
Die Anonymisierung ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass diese Daten nicht mehr einer Person zugeordnet werden können. Bei der Pseudonymisierung wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym (zumeist eine mehrstellige Buchstaben- oder Zahlenkombination, auch Code genannt) ersetzt, um die Identifizierung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren (vgl. § 3 Abs. 6 Bundesdatenschutzgesetz).
Im Gegensatz zur Anonymisierung bleiben bei der Pseudonymisierung Bezüge verschiedener Datensätze, die auf dieselbe Art pseudonymisiert wurden, erhalten.
Die Pseudonymisierung ermöglicht also - unter Zuhilfenahme eines Schlüssels - die Zuordnung von Daten zu einer Person, was ohne diesen Schlüssel nicht oder nur schwer möglich ist, da Daten und Identifikationsmerkmale getrennt sind. Entscheidend ist also, dass eine Zusammenführung von Person und Daten noch möglich ist. Nicht wesentlich erschwert ist andererseits jedoch die Identifikation, wenn als Kennzeichen lediglich Initialen und Geburtsdatum verwendet werden.
Je aussagekräftiger die Datenansammlung ist (z.B. Einkommen, Krankheitsgeschichte, Wohnort, Größe), desto größer ist die theoretische Möglichkeit, diese auch ohne Code einer bestimmten Person zuzuordnen und diese identifizieren zu können. Um die Anonymisierung zu wahren, müssten diese Daten gegebenenfalls getrennt oder verfälscht werden, um die Identifizierung zu erschweren.
Anonymity, Unobservability, Pseudonymity, and Identity Management – A Proposal for Terminology
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"Anonymisierung und Pseudonymisierung".
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