Unter einer Annexion (auch Annektierung) versteht man die nichteinvernehmliche, also einseitige Eingliederung eines, unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums. Eine Annektierung erfolgt meistens unter militärischer Gewalt-Anwendung oder wenigstens unter Androhung einer solchen.
Das klassische Völkerrecht erlaubte dem Sieger in einer militärischen Auseinandersetzung, Gebiete des Gegners ganz oder teilweise zu annektieren.
Beispiele sind die Annexionen
Weitere Beispiele für Annektierungen sind die chilenische Übernahme von Teilen der Atacama, die zuvor Bolivien gehörten, oder die Übernahme ehemals portugiesischer Gebiete durch Indien 1961 (Goa).
Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen verbietet dagegen „jede gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates gerichtete [... Androhung oder Anwendung von Gewalt“. Daraus folgt das völkerrechtliche Verbot der Annexion.
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