Als Anhänger (kurz: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die von Kraftfahrzeugen gezogen werden. Je nach Zugfahrzeug unterscheidet man zwischen:
Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die - bei einachsigen Anhängern - auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die Zugkräfte werden über die so genannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen.
Die Vorderachse ist dabei auf einem Drehschemel montiert und mit der Deichsel fest verbunden. Die Deichsel ist in vertikaler Richtung beweglich gelagert und mit starken Federn gehalten. Sie darf aber nur bis minimal 20 cm über den Boden hinunter fallen, dass sich der Anhänger bei einem fehlerhaften Lösen vom Zugfahrzeug nicht überschlägt.
LKW-Anhänger sind mit Druckluftbremsen ausgestattet
Aufbaumöglichkeiten sind, ähnlich dem LKW, sehr vielseitig.
Auf einer Abschleppachse kann man leichte Kraftfahrzeuge mit einer aufgebockten Achse abschleppen. Unbeladen ist sie wie ein Einachsanhänger, beladen wie ein Mehrachsanhänger zu fahren.
An Sattelzugmaschinen werden Sattelauflieger angehängt, die zwar komplett anders gebaut sind, aber im KfG gleich wie Anhänger behandelt werden.
Als Nachläufer bezeichnet man Anhänger, die für besonders lange Güter, wie Holzstämme oder Fertigbauteile, verwendet werden. Der Nachläufer ist im beladenen Zustand meist mit einem Zentralrohr, einem Drahtseil oder nur durch das Ladegut mit dem Zugfahrzeug zum Ziehen verbunden. Selbstverständlich benötigt der Nachläufer Bremsleitungen und Kabel für die Fahrzeugbeleuchtung.
LKW-Anhänger müssen in Europa hinten mit einer oder zwei gelben rotumrandete Tafeln gekennzeichnet werden, damit man sie als Nachfahrender als solche erkennt, da man beim Überholen mit einem längeren Überholweg rechnen muss. Im Gegensatz dazu brauchen LKW eine oder zwei gelbe rotschraffierte Tafel.
In Europa ist normalerweise nur das Ziehen eines Anhängers erlaubt (in Deutschland waren bei LKWs bis 1953 zwei Anhänger erlaubt), während man in USA oder Australien auch mehrere anhängen darf, die dann Truck Rails oder Road Train genannt werden. Ausnahmen bilden in Deutschland lediglich Zugmaschinen, die unter Auflagen bis zu zwei Anhänger ziehen dürfen, was häufig im landwirtschaftlichen Bereich und als Schaustellerfahrzeuge vorkommt.
Bis in die 1960er Jahre musste in Deutschland und Österreich der LKW, der einen Anhänger zog, gekennzeichnet werden. Dazu hatte er auf dem Kabinendach ein gelbes klappbares Dreieck, das beim Aufklappen beleuchtet war.
Die Anhängevorrichtungen oder auch Anhängerkupplungen bezeichnet, sehen für leichte und schwere Anhänger verschieden aus. Für leichte Anhänger ist eine Kugel am Zugfahrzeug, auf der sich eine Pfanne frei bewegen kann (Kugelkopfkupplung). Schwere Anhänger werden mit einem Bolzen, der durch das Kupplungsauge des Anhängers gesteckt wird, verbunden. Da auch der Anhänger, wie das Zugfahrzeug, eine Fahrzeugbeleuchtung haben muss, ist noch ein Verbindungskabel notwendig.
Siehe auch: Anhängerkupplung
Anhænger | Trailer (vehicle) | Remorko | Remorque | 牽引自動車 | Oplegger | Przyczepa | Släpfordon | Причіп
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