in der Volkswirtschaftslehre die Gesamtheit aller in einem bestimmten Markt zum Verkauf stehenden Güter, siehe Angebot (Volkswirtschaftslehre),
im Einzelhandel die Marketing-Maßnahme, Güter zeitlich begrenzt zu besonderen Konditionen zum Verkauf zu stellen, siehe Sonderangebot,
in der Betriebswirtschaftslehre die einseitig bindende Zusammenstellung von Gütern und Preisen, welche im gemäß § 145 BGB als Willenserklärung des Anbietenden zum Vertragsabschluss zu verstehen ist, siehe Kostenvoranschlag, Angebot (Willenserklärung). Die Ausnahme ist das freibleibende Angebot