Der Anarchokapitalismus zählt zu den libertären Theorien und propagiert eine radikale Form des Liberalismus. Seine Vertreter befürworten eine allein vom freien Markt und von freiwilligen vertraglichen Bindungen geprägte Gesellschaft und lehnen staatliche Eingriffe in das menschliche Zusammenleben ab. Daher spricht man in Zusammenhang mit ihm auch von "Markt-Anarchismus".
Anders als der klassische Anarchismus fordert der Anarchokapitalismus ein weitgehendes Eigentumsrecht, das durch keinerlei unfreiwillige Verpflichtung - etwa seitens des Staates - gebunden sein soll. Für Anarchokapitalisten ist der Eigentumsbegriff so zentral, dass sie alle anderen Grundrechte wie z.B. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit ihm unterordnen oder aus ihm ableiten. Sie vertreten die Ansicht, dass sich alle Beziehungen zwischen Menschen, einschließlich Fragen der Justiz und der öffentlichen Sicherheit, über freiwillige Verträge und Vereinbarungen bestimmen lassen. Sie lehnen daher auch das staatliche Gewaltmonopol ab.
Die gedanklichen Grundlagen des Anarchokapitalismus speisen sich sowohl aus dem individuellen Anarchismus als auch aus dem Libertarismus, der sich aus dem klassischen Liberalismus entwickelte. Zu seinen geistigen Vorläufern im 19. Jahrhundert gehörte beispielsweise Max Stirner.
Molinaris antistaatliche liberale Tradition wurde vor allem in den frühen Schriften Herbert Spencers sowie von Autoren wie Paul Émile de Puydt ("Panarchie"), Auberon Herbert und Albert Jay Nock ("Our Enemy, The State") weiterentwickelt.
Heute wird der Anarchokapitalismus vor allem von Schülern des Wirtschaftswissenschaftlers Ludwig von Mises und der von Carl Menger begründeten "Österreichischen Schule", etwa von Murray N. Rothbard und Hans-Hermann Hoppe vertreten.
Der Anarchokapitalismus leitet aus diesem Axiom ab, dass auch alles was der Mensch mit Hilfe seines Körpers erwerbe oder schaffe sein Eigentum sei. Im Falle natürlicher Ressourcen entstehe Eigentum durch die ursprüngliche Bearbeitung solcher Dinge, die bisher von keinem anderen Menschen genutzt oder als Eigentum beansprucht würden. Nach der anarchokapitalistische Theorie muss über diesen Punkt Konsens herrschen. Wo dies nicht der Fall sei, könne die Ursache dafür nur in einer Leugnung des Ausgangsaxioms liegen. Kritiker des Anarchokapitalismus bestreiten jedoch, dass aus dem Selbst-Eigentum des Menschen zwangsläufig ein Recht auf Aneignung und Nutzung aller von anderen Menschen nicht beanspruchten, natürlichen Ressourcen der Erde folge.
Ihr Eigentumsbegriff ist also umfassend: Selbstgeschaffenes Eigentum, aber auch Grund und Boden, sollen nach Auffassung der Anarchokapitalisten grundsätzlich privat sein. Auch für Sicherheit und Justiz solle jeder selbst sorgen können, gegebenenfalls mit Hilfe privater Sicherheitsdienstleister.
Da nach Meinung der Anhänger libertärer Theorien jeder Einzelne der beste Vertreter seiner Interessen sei, kann der Staat per se nichts besser lösen als freie Individuen, die untereinander Verträge schließen. Folglich betrachten sie jede Intervention eines Staates in das Privatleben seiner Mitglieder prinzipiell als Übel, da sie stets mit einer Verletzung seiner individuellen Rechte, speziell seiner Eigentumsrechte, einhergehe.
Einerseits folgt aus ihrer Verneinung des staatlichen Gewaltmonopols eine grundsätzliche Ablehnung militärischer Maßnahmen. Daraus folgt aber nicht zwangsläufig eine pazifistische Doktrin. In den USA beispielsweise gehören viele Anarchokapitalisten sogar zu den Befürwortern eines möglich weit gefassten Rechts auf freien Waffenbesitz.
Anarchokapitalisten sind zwar grundsätztlich dagegen, in einem Konflikt zuerst zur Gewalt zu greifen. Aber wie auch der klassische Liberalismus, sehen sie die Anwendung von Gewalt als gerechtfertigt an, wenn sie der Verteidigung des eigenen Lebens oder Besitzes dient.
Der Grad der erlaubten, defensiven Gewalt ist auch unter Anarchokapitalisten selbst umstritten. Einige befürworten es, wenn Initiatoren aggressiver Aktionen selbst zum Ziel vergeltender Gegenangriffe werden, die über eine einfache Gefahrenabwehr hinausgehen. Dem steht die Ansicht gegenüber, solche Gegenangriffe seien nur in soweit legitimiert, als sie in einem Abkommen zwischen den Parteien definiert seien, etwa in einem Statut.
Eine andere umstrittene Anwendung des Defensiv-Prinzips betrifft die revolutionären Gewalt gegen tyrannische Regime. Viele Anarcho-Kapitalisten bewundern die Amerikanische Unabhängigkeitsbewegung als legitimen Akt von Individuen, die gemeinsam gegen tyrannischen Restriktionen einer Kolonialmacht ihre Freiheit erkämpft hätten. Tatsächlich war der Amerikanische Unabhängigkeitskrieg nicht von freiwillig miteinender verbundenen Individuen sondern von den staatlichen Institutionen der 13 britischen Kolonien erklärt und geführt worden. Dennoch war er nach Murray Rothbard der einzige gerechtfertigte Krieg der Vereinigten Staaten *. Gleichzeitig verurteilen er und viele seiner Anhänger die Mittel, die die Revolutionäre im Kampf genutzt hätten - die Eintreibung von Steuern, die Ausgabe von inflationärem Geld, Zwangsmusterung und -einziehung zum Militär - sowie das Ergebnis der Revolution: die Errichtung eines neuen, als Zwangsorganisation verstandenen Staates.
Markt-Anarchisten gehen jedoch davon aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung bei einem völlig freien Markt Armut fast gänzlich beseitigen würde und private Wohlfahrtsorganisationen für die wenigen Ausnahmen ausreichende Fürsorge gewährleisten würden. Die Kritiker des Anarchokapitalismus halten das für eine trügerische Hoffnung.
Kritisiert wird ferner, dass die Anarchokapitalisten die Sozialbindung des Eigentums nicht akzeptieren. Murray N. Rothbard brachte dazu ein Beispiel: Wenn nach einem Schiffsunglück der Eigentümer eines Rettungsboots dieses ganz allein für sich nutze und andere ertrinken lasse, so bleibe die einzig entscheidende Frage: "Wem gehört das Rettungsboot?” Die Anarchokapitalisten verweisen darauf, dass es für unterlassene Hilfeleistung informelle und zivilrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gebe.
Sie argumentieren, Eigentum entstehe durch Konsens darüber, wie knappe Ressourcen sinnvoll zu verwenden seien. Eigentum sei daher zuerst eine praktische Frage, eine Verhaltensnorm, die verhindere, dass über jede Kleinigkeit gestritten werden müsse. Diese Verhaltensnormen entstünden durch vertragliche Bindungen. Es werde vereinbart, wie Konfliktfälle zu lösen seien. Der Sinn solcher Verträge sei es, sich bei Vertragserfüllung stark und bei Vertragsbruch schwach zu machen. Nach Meinung der Anarchokapitalisten hätten daher alle Vertragspartner ein ernsthaftes Interesse an der Erfüllung des ausgehandelten Vertrages, und Eigentumsnormen seien so durchsetzbar.
Aus Sicht der Kritiker ist diese Antwort nicht überzeugend, weil damit die Frage offen bleibe, wie ein in denkbaren Einzelfällen notwendiger allgemeiner Konsens über das Eigentum entstehen könne. Ein vertraglicher Konsens bestehe nur unter den Vertragspartnern; für eine für die Kritiker unverzichtbare allgemeine Eigentumsordnung sei es jedoch notwendig, dass auch Dritte das Eigentum und seine Verteilung anerkennen. Aus diesem Grund ist es nach Ansicht der Kritiker nicht ausreichend, wenn die vertragsschließenden Parteien zustimmen, denn die Eigentumsrechte könnten immer noch durch Dritte bestritten werden.
Anarchokapitalisten sind der Meinung, die Durchsetzung des Rechts auf Eigentum könne ebenfalls auf vertraglicher Basis von privaten Sicherheitsdiensten wahrgenommen werden. Auch dafür, argumentieren die Kritiker, sei wiederum ein allgemein akzeptiertes Recht Voraussetzung. Wenn Recht nur durch Verträge zwischen Individuen und nicht durch einen "Gesellschaftsvertrag" zustande komme, seien nur die vertragschließenden Parteien an das durch sie geschaffene Recht gebunden. Solange es aber kein Recht gebe, das auch unbeteiligte Dritte mit einschließe, könne der Vertrag auch nicht wirkungsvoll durchgesetzt werden.
Die Anhänger des Anarchokapitalismus gehen von der Annahme aus, dass Individuen und juristische Personen im eigenen Interesse freiwillig vereinbarten Rechtsnormen zustimmen, die sich aus dem Wettbewerb verschiedener Sicherheitsdienstleister, also durch Angebot und Nachfrage, ergeben. Jeder werde freiwillig den Sicherheitsdienstleister wählen, der ihm am meisten zusage. Auf einem freien Markt, auf dem Staaten oder andere Rechtssysteme um Kunden werben müssten, werde Behördenwillkür oder Korruption auf ein Minimum absinken oder sogar ganz verschwinden.
Kritiker halten dies aus mehreren Gründen für lebensfremd: Zum einen setzt das anarchokapitalistische Modell ihrer Meinung nach voraus, dass alle Menschen in etwa die gleichen Möglichkeiten und Fähigkeiten besitzen, ihre objektiven Interessen zu erkennen und zu wahren.
Des weiteren könne in einem Gebiet, in dem aufgrund des Freiwilligkeitsprinzips mehrere Rechtssysteme nebeneinander existierten, kein allgemeingültiges Recht entstehen. Personen oder Institutionen, die mächtig genug seien, durch physische Gewalt auch unberechtigte Ansprüche gegen andere durchzusetzen, könnten in einem solchen System nicht zur Anerkennung von Rechtsprinzipien gezwungen werden. Es liege vielmehr in ihrem eigenen Ermessen, ob sie einem vertraglich geregelten Rechtssystem beitreten oder ganz darauf verzichten und Selbstjustiz üben. Für jeden, der Rechtsansprüche, etwa auf Eigentum, nur noch mit Hilfe privater Sicherheitsagenturen durchsetzen könne, reduziere sich das Problem auf die Frage, ob er sich dies finanziell leisten kann. Recht werde also wesentlich zu einer Frage des Besitzes.
Eine weitere Gefahr sehen die Kritiker darin, dass Privatunternehmen auch im Sicherheitsbereich ein Interesse daran haben müssen, die Märkte für ihr Produkte zu vergrößern und die Nachfrage zu steigern. In einer anarchokapitalistischen Gesellschaft wäre es für sie nur eine Frage der Zeit, bis private, von keinerlei übergeordnetem Rechtssystem mehr kontrollierte Sicherheitsdienste eben jene Bedrohungslage zu schaffen begännen, gegen die sie ihren Kunden Schutz anböten. Nach Meinung der Kritiker öffnet der Verzicht auf das staatliche Gewaltmonopol also dem Recht des Stärkeren und mafiösen Strukturen und damit dem Entstehen eines neuen Staates Tür und Tor.
In einer anarchokapitalistischen Gesellschaft dagegen sei jeder, der unverschuldet seines Vermögens und seiner Arbeitskraft beraubt werde und gegen die Folgen nicht versichert sei - unabhängig davon, ob er dies selbst versäumt hat oder finanziell nie dazu in der Lage war - einzig und allein auf die Gnade seiner Mitmenschen angewiesen. Darin sehen Kritiker nicht zuletzt eine Verletzung der Menschwenwürde.
Dieses mögliche Ergebnis ist zwischen Anhängern und Gegnern des Anarchokapitalismus unstrittig. Es besteht ein Werturteilsstreit darüber, ob dies akzeptabel ist oder nicht.
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