article

Amtsvorsteher, nach der preußischen Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 für die östlichen Provinzen der Polizeibeamte, welcher über einen Amtsbezirk (s. d.) gesetzt ist. Derselbe verwaltet insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Gesinde-,...

Siehe auch: Zum heutigen Amt als Organisationsform kommunaler Selbstverwaltung: Amt (Kommunalrecht)

In der heutigen Kommunalverwaltung wird der Amtsvorsteher nur noch (wieder) in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein benutzt. In Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet der Begriff den Leiter der Amtsverwaltung, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Amtsausschusses ist; in Schleswig-Holstein ist er nur dessen Vorsitzender.

Beamter | Öffentliche Verwaltung (Deutschland) | Preußen

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Amtsvorsteher".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld