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Eine Amtssprache ist die Sprache, in welcher öffentliche Stellen sich untereinander und mit den Bürgern verständigen. Der Gebrauch der Amtssprache umfasst das Verfassen von Verwaltungsakten und Normen. In der Amtssprache werden Dokumente archiviert, Auskünfte an die Bürger erteilt, ferner Verhandlungen geführt. In ihr müssen auch Schriftsätze und Anträge eingereicht werden. Der Begriff der Amtssprache wird unterschiedlich weit verwandt. Eine Amtssprache im engeren Sinne ist die Sprache in der Behörden und Regierungen kommunizieren. Im weiteren Sinne wird unter Amtssprache auch noch die Gerichtssprache und die Sprache der Parlamente, in der die Gesetze geschrieben und die Sitzungen abgehalten werden, verstanden. Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet Schulsprache eine Sprache, die im Unterricht an den Schulen eines Landes verwandt wird. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Staaten mit vielen Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache.

Amtssprachen sind auch bei internationalen Behörden, wie der UNO und dem Europäischen Patentamt, verbreitet.

Festlegung einer Amtssprache


Nicht immer spiegeln die Amtssprachen die tatsächlichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wider.

In Nationalstaaten ist regelmäßig die Sprache, die in der überkommenen Gemeinschaft tradiert ist (siehe auch: Nation) Amtssprache. Sprachen, die eingeborene nationale Minderheiten zu sprechen pflegen, sind gelegentlich als örtlich Amtssprachen anerkannt. Die Sprachen, die Einwanderer in ihre Zielländer mitbringen, befinden sich dagegen in aller Regel nicht als Amtssprache in Gebrauch. So ist etwa das in Deutschland mit über zwei Millionen Muttersprachlern (davon fast die Hälfte deutscher Nationalität) stark vertretene Türkisch keine Amtssprache.

Die Staaten keine einheitliche Nation bilden oder bildeten gestaltet sich die Festlegung einer Amtsprache oftmals nicht konfliktfrei. Darunter fallen einerseits die Nachfolgestaaten der ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, deren Grenzziehung oftmals willkürlich ohne Berüchsichtigung von Sprach- und Völkergrenzen erfolgte. In Afrika sind meist Kolonialsprachen Amtssprache, so Französisch in der Demokratischen Republik Kongo, in der Elfenbeinküste oder Mali, Englisch in Sambia, Kenia oder Südafrika, Portugiesisch in Mosambik oder Angola . Diese Sprachpolitik begünstigt oft die herrschende Elite, die, im Gegensatz zum gemeinen Volk, als einzige Klasse die Amtssprache beherrscht. In den Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien in Amerika gestaltet sich die Situation gänzlich anders. Dort sind die Indianersprachen und Eskimosprachen der Ureinwohner völlig in den Hintergrund gedrängt worden. Trotz der verschiedenen Muttersprachen der europäischen Einwanderer und afrikanischen Bevölkerungsschichten hat sich die Sprache der jeweiligen Kolonialherren praktisch vollständig durchgesetzt. In großen Teilen Süd und Mitteamerikas ist Spanisch Amtssprache; in Brasilien ist die Amtsprache Portugiesisch.

Bei den Gebärdensprachen ist bis heute als einzige die New Zealand Sign Language als Amtssprache definiert worden.

Nur in wenigen Fällen (Schweiz mit vier Amtssprachen, Südafrika mit elf) sind alle verbreiteten Sprachen eines Landes auch Amtssprachen. Diese Tendenz wird mit der Notwendigkeit der nationalen Einheit und dem verwaltungsmäßigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet, führt aber in der Praxis zu einer sozialen Abwertung der Sprecher von solchen Nicht-Amtssprachen.

Ein Kompromiss ist, dass Minderheitensprachen nur auf regionaler Ebene den Status einer Amtssprache erhalten (so Deutsch in Südtirol, Sorbisch in der Lausitz) oder im Falle der österreichischen Gebärdensprache landesweit.

Amtssprachen in einzelnen Ländern


Nicht alle Staaten haben ihre Amtssprache offiziell festgelegt.

Deutschland

In Deutschland wird die Amtssprache in verschiedenen Gesetzen angeordnet. Der deutsche Gesetzgeber gebraucht den Begriff der Amtssprache im engeren Sinn, weil unter "Amtssprache" nur die Sprache der Verwaltungsbehörden verstanden wird. Für die Verwaltungsbehörden des Bundes legen § 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), für die Finanzverwaltung von Bund und Ländern §87 Abgabenordnung (AO 1977) und für die Sozialverwaltungsbehörden §19 I des Sozialgesetzbuchs X (SGB X) die deutsche Sprache als Amtssprache fest.

Davon wird begrifflich in §184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Gerichtssprache, welche ebenfalls die Deutsche ist, unterschieden. In Ermangelung einer Vorschrift im Grundgesetz ist eine Sprache des Gesetzgebers überhaupt nicht festgelegt. Sämtliche Gesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland erlassen wurden, sind aber auf Deutsch verfasst.

Die Amtssprache der Behörden der Bundesländer wird durch die Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer geregelt. Durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen sind Behörden einzelner Bundesländer verpflichtet, auch in den Regionalsprachen Niedersächsisch (umgangssprachlich als Niederdeutsch bezeichnet), Friesisch, Dänisch bzw. Sorbisch (Wendisch) zu korrespondieren.

Österreich

In Österreich ist Deutsch als Amtssprache festgelegt. Die Minderheitensprachen sind im österreichischen Staatsvertrag 1955 und in zahlreichen Verordnungen über die genauen Regionen festgelegt.

Minderheitensprachen als Amtssprachen sind (nach Anzahl der Sprecher geordnet):

Weiteres unter Minderheitensprachen in Österreich

Schweiz

In der Schweiz existieren vier Amtssprachen:

Amtssprachen der EG und EU

Gestützt auf Art.270 des EGV (aktuell: Art. 290 EG) hat der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) unbeschadet der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs verordnet (Verordnung des Rates zur Regelung der Sprachenfrage), dass Amtssprachen und Arbeitssprachen der Organe der EG

sind. Jeder Mitgliedsstaat und jede Person, welche einem Mitgliedsstaat unterworfen ist, kann eine dieser Sprache im Schriftverkehr mit Organen der Gemeinschaft verwenden. Die Antwort ist in der selben Sprache zu erteilen. Schriftstücke, welche die EG an Mitgliedsstaaten oder an eine einem Mitgliedsstaat unterworfene Person richtet, müssen in der Sprache dieses Staates abgefasst sein. Verordnungen und Schriftstücke, die sich an die Allgemeinheit richten, sind in allen Amtssprachen bekanntzugeben; das Amtsblatt der EU erscheint in allen Amtssprachen. Die Organe können sich für die interne Verständigung Arbeitssprachen zulegen.

USA

In den USA haben zwar manche Bundesstaaten Englisch als Amtssprache festgelegt, die Legislative der Vereinigten Staaten selbst jedoch hat es nie in diesen Status erhoben. Da aber die Verfassung und sämtliche Gesetze auf Englisch vorliegen, kann es durchaus als offizielle Sprache angesehen werden. Die oft gehörte Behauptung, Deutsch wäre im 18. Jahrhundert beinahe Amtssprache der USA geworden, ist eine Legende - die sogenannte Muehlenberg-Legende. In einigen Bundesstaaten, wie z.B. in New Mexico und Puerto Rico ist neben Englisch auch Spanisch als zweite Amtssprache festgelegt.

Israel

In Israel stellt sich nach der Staatsgründung ebenfalls die Frage nach der Festsetzung der Amtssprache. Neben dem in der Region angestammten Arabisch wurde die damals ausgestorbene Sakralsprache des Herbräischen wiederbelebt. Sie ist heute auch die Umgangssprache der meisten Israelis.

Indien

In Indien existieren 21 regionale Amtssprachen (neben den 2 überregionalen Amtssprachen Hindi und Englisch):

Südafrika

Südafrika hat seit dem Ende der Apartheid im Jahr 1994 elf offizielle Landessprachen, die alle untereinander als gleichberechtigt gelten:

Siehe auch


Literatur


Weblinks


  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

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