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Brandenburg


Der brandenburgische Amtsdirektor ist Hauptverwaltungsbeamter und ausführendes Organ eines brandenburgischen Amtes. Als Wahlbeamter auf Zeit wird er für eine Amtszeit von acht Jahren vom Amtsausschuss, als dem höchsten Organ des Amtes, gewählt.

Er leitet die Verwaltung, nimmt die Außenvertretung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden wahr, bereitet deren Beschlüsse vor und führt sie durch. Als Leiter ist er auch für die innere Organisation und alle Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig.

Schleswig-Holstein


In Schleswig-Holstein ist der Amtsdirektor der Leiter von Amtsverwaltungen, die hauptamtlich geführt werden. Er ist Dienstvorgesetzter der gesamten Amtsverwaltung und wird -im Gegensatz zum leitenden Verwaltungsbeamten in ehrenamtlich geführten Ämtern- vom Amtsausschuss gewählt. Er nimmt nicht die Außenvertretung war.

Weblinks


Kommunalverwaltung

 

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