Amputationswerkzeug.jpg | Friedrich III Beinamputation.JPG Als Amputation (lat. Ablatio) bezeichnet man allgemein die Abtrennung eines Körperteils. Dabei gilt es zwischen der Amputation als chirurgischem Eingriff und der Amputation als Verletzung (Folge eines Unfallmechanismus) zu differenzieren. Die Amputation in Form eines ärztlichen Eingriffs wird als letzte Maßnahme durchgeführt, wenn das Leben des Patienten anders nicht zu retten oder eine Heilung des betroffenen Körperteils nicht zu erwarten ist. In Deutschland wurden 2003 laut AOK 61.000 chirurgische Amputationen vorgenommen.
Ursachen, die eine solche Amputation seitens des Arztes notwendig machen, können Unfälle, Infektionen, Nekrosen oder Krebserkrankungen sein. Amputationen können in besonders dringenden Fällen vom Notarzt noch an der Unfallstelle vorgenommen werden, etwa wenn auf andere Weise ein schwerst eingeklemmter Patient nicht befreit werden kann. Darüber hinaus werden Amputationen in manchen (meist islamisch geprägten) Ländern auch als Strafe für bestimmte Verbrechen durchgeführt. Streng genommen ist auch die Enthauptung (das Köpfen) eine Form der Amputation als Strafe.
Eine besondere Art der Amputation ist die Kastration.
Der französische Chirurg Ambroise Paré führte Mitte des 16. Jahrhunderts als erster Amputationen mit Arterienligaturen aus, die die vorher gebräuchliche Kauterisierung ablösten.
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