GutenbergGymErfurt.JPG Gutenberg-gymnasium-erfurt september 2005 005.jpg Der Amoklauf von Erfurt ereignete sich am Vormittag des 26. April 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt. Dabei erschoss der 19-jährige Robert Steinhäuser gezielt 13 Lehrer und einen herbeigeeilten Polizisten, zwei Schüler wurden tödlich verwundet, als er eine Tür durchschoss. Anschließend tötete er sich selbst.
Etwa um 11:15 Uhr traf Steinhäuser auf den Lehrer Rainer Heise. Nach Heises Schilderung habe er sich Steinhäuser mit den Worten „Drück ab! Wenn du mich jetzt erschießt, dann guck mir in die Augen!“ in den Weg gestellt. Steinhäuser habe daraufhin geantwortet: „Für heute reicht's, Herr Heise!“ Daraufhin schloss ihn der Lehrer im Zeichensaal der Schule ein, wo sich Steinhäuser wenig später selbst tötete.
Diese Darstellung Heises wurde in den Medien immer wieder angezweifelt, insbesondere deshalb, weil sich Heise in mehreren Interviews selbst widersprach. Er wurde teils aufs Schärfste kritisiert und angefeindet. Ihm wurde Selbstdarstellung auf Kosten der Todesopfer vorgeworfen. Doch lag es wahrscheinlich eher daran, dass er sich durch seinen Schockzustand nach dem Amoklauf nicht mehr klar und für jedermann deutlich ausdrücken konnte. Diese Erfahrung musste nicht nur er machen, auch seine Schüler, welche zu jeder Zeit hinter ihm standen, kannten dieses Phänomen. Heise wurde mehrfach ausgezeichnet, ihm wurde unter anderem das Bundesverdienstkreuz angeboten.
Die Tat verübte Steinhäuser mit einer Selbstladepistole Glock 17L. Ferner führte er eine Vorderschaftrepetierflinte (eine sogenannte Pumpgun) vom Typ Mossberg 590 Mariner mit, die er aber nicht benutzte. In den Zeitungsberichten über den Vorfall war zu lesen, dass diese Pumpgun nicht funktioniert habe. Beide Waffen hatte er als Sportschütze beim Erfurter Polizeisportverein mit einer Waffenbesitzkarte von den Vorbesitzern legal erworben. Das Gewehr hätte er aufgrund seines Sports eigentlich nicht besitzen dürfen, da es nur von Jägern legal erworben werden kann. Die lokale Behörde, die von den Vorbesitzern der beiden Waffen ordnungsgemäß informiert worden war, leitete aber keine Überprüfung und keinen Einzug der Waffen ein, wofür sie kritisiert wurde.
Jedoch sind bis heute Ungereimtheiten in dem sogenannten „Abschlussbericht“ immer noch nicht geklärt worden und auch die Polizei konnte nicht eindeutig erklären, warum viele der Schüler in ihren Zeugenaussagen angaben, dass sie zwei Täter gesehen hätten. Unklar ist der Untersuchungskommission, warum auf der Tatwaffe keine Fingerabdrücke gefunden wurden. Eine Untersuchung der Pistole vom Typ Glock 17 auf Genspuren steht allerdings noch aus. Hinzu kommen die Aussagen des Notarztes, der nach der Tat bei Steinhäuser eingetroffen war. Nach dessen Aussagen lag die Waffe, mit der Steinhäuser den angeblichen Suizid begangen haben soll, zu weit entfernt für einen Suizid, denn dann würde nach dem Zusammensacken der Person die Waffe in unmittelbarer Nähe liegen.
Weitere Ungereimtheiten sind auf der einen Seite die Schussabgaben bezüglich der Trefferquoten. Der maskierte Täter erreichte eine erschreckend hohe Trefferquote in der Bewegung, während auf der anderen Seite der unmaskierte Steinhäuser auf dem Schulhof aus kürzester Entfernung nicht traf. Dies unterstreicht den Verdacht mehrerer Aussagen von Schülern, dass diese zwei maskierte Täter in schwarz gekleidet zusammen gesehen hätten.
Ebenso geriet das Thüringer Schulgesetz ins Kreuzfeuer der Kritik. Da Steinhäuser bereits volljährig war, hatte man seine Eltern nicht über seinen Schulverweis informiert. Außerdem gab es zu diesem Zeitpunkt, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, an Gymnasien keine Prüfungen oder automatische Zuerkennung der Mittleren Reife nach der 10. Klasse. Schüler, die das Abitur nicht bestanden, hatten also keinen Schulabschluss und daher kaum eine berufliche Perspektive. Als späte Reaktion auf den Amoklauf konnten Schüler der Gymnasien im Jahr 2003 auf eigenen Wunsch am Ende der Klasse 10 an einer Prüfung teilnehmen. Seit 2004 ist diese Prüfung (Besondere Leistungsfeststellung) für alle Thüringer Gymnasiasten Pflicht.
Die Thüringer Landesregierung sprach der Schuldirektorin bereits kurz nach der Tat eine „Missbilligung“ aus und bestätigte diese Missbilligung im Mai 2004 nach der Vorlage des Kommissionberichts. Der von ihr ausgesprochene Schulverweis sei zwar pädagogisch vertretbar, sie habe jedoch ihre rechtlichen Befugnisse überschritten; ihre Äußerungen Steinhäuser gegenüber seien „unangemessen“ gewesen. Juristische Konsequenzen für die Schulleiterin gab es nicht.
Neben dem Jugendschutzgesetz wurde auch das Waffengesetz verschärft. Obwohl bereits vor dem Amoklauf umfassende Einschränkungen beschlossen wurden, wurden anlässlich der Ereignisse weitere hinzugefügt. Das Mindestalter zum Erwerb einer Waffe wurde auf 21 Jahre angehoben und Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff wurden verboten.
Auch die Landespolizeigesetze und die Ausbildung wurden in den meisten Bundesländern reformiert. Während früher die Streifenpolizei zwingend auf ein mobiles Einsatzkommando warten musste, erhalten die Polizisten in Nordrhein-Westfalen heute die notwendige Ausbildung und Befugnisse, um selbst frühzeitig eingreifen und mit Geiselnehmern verhandeln zu können. Eine Kritik der öffentlichen Diskussion findet sich in dem Buch z. B. Erfurt - Was das bürgerliche Bildungs- und Einbildungswesen so alles anrichtet. Der Autor Freerk Huisken „analysiert exemplarisch den Erfurter Amoklauf als ein – aus dem Ruder gelaufenes – Produkt schulischer Selektions- und Lernerfolge“ (Buchrückseite).
Stark umstritten ist das Buch Für heute reicht's von Ines Geipel. Darin werden der Polizei erhebliche Fehler während des Einsatzes im Gutenberg-Gymnasium vorgeworfen.
Die Initiative Schrei nach Veränderung, die aus Eltern und ehemaligen Schülern des Gutenberg-Gymnasiums besteht, kündigte im April 2004 an, eine eigene Schule nach ihren Idealen gründen zu wollen.
Schulmassaker | Erfurt | 2002
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