Eine Amnestie (v. griech.: amnestia "Vergessen", "Vergeben", auch vom lat. als Abolition bezeichnet) ist ein vollständig oder zu Teilen erfolgter Straferlass. Eine Amnestie bestätigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im Gegensatz zur Begnadigung wirkt die Amnestie über Einzelfälle hinaus für ganze Tätergruppen. Die Amnestie durch den Souverän ist ausdrücklich als Kontrollrecht der Dritten Gewalt konzipiert.
Die Amnestie wird häufig vom Staatsoberhaupt eines Landes einem bestimmten Personenkreis gewährt, die bereits eine Haftstrafe verbüßen. Dabei kann es sich um Häftlinge handeln, die z. B. alle dieselbe Straftat begangen oder die für verschiedene Vergehen eine ähnlich hohe Strafe erhalten haben.
Bei einer Generalamnestie werden alle Taten zumeist bis zu einer gewissen Schwere einbezogen.
Im Gegensatz dazu werden bei einer Spezialamnestie nur bestimmte Taten einbezogen.
In der DDR wurden dagegen 5 "Jubelamnestien" erlassen.
In Frankreich wird bei der Wahl des Staatspräsidenten stets ein Amnestiegesetz erlassen ("Septennatsamnestie").
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