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Das Amateurfunkzeugnis ist eine Prüfungsbescheinigung der für den Amateurfunkdienst zuständigen Behörde.

Amateurfunkzeugnis in Deutschland


Das Amateurfunkzeugnis ist der Nachweis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) über eine erfolgreich abgelegte Amateurfunkprüfung. Das Amateurfunkzeugnis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und gleichzeitiger Zuteilung eines Rufzeichens. Erst mit dem zugeteilten Rufzeichen darf man die Amateurbänder benutzen.

Für das Amateurfunkzeugnis wird man in folgenden Prüfungsteilen geprüft:

Der jeweilige Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn 75% der möglichen Punkte erreicht wurden. Ab 70% ist eine mündliche Nachprüfung möglich. Bei der Morsetelegrafie-Prüfung darf man höchstens 4 unkorrigierte Fehler haben.

Aktuelle Amateurfunkzeugnis-Klassen in Deutschland

Die Anforderungen der Prüfung hängen von der Lizenzklasse ab.

Klasse A: Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.

Klasse E: Zugang zum 2-m-Band (144-146 MHz), 70-cm-Band (430-440 MHz) und 3-cm-Band (10-10,5 GHz). Dabei muss die von der Antenne abgestrahlte Leistung kleiner als 10 W EIRP sein. Die Klasse E dient als Einstiegsklasse; es werden in der Prüfung für das Amateurfunkzeugnis nur Grundkenntnisse aus den oben genannten Themen geprüft. Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf vom 13. April veröffentlicht, der die Rechte für beide Amateurfunk-Zeugnisklassen erweitert. Für die Klasse A soll es zusätzliche Frequenzbereiche im 40-m-Band und im 6-m-Band geben. Die Klasse E erhält zu ihren bisherigen Amateurbändern noch einige Kurzwellenbänder ( das 160-m-Band, das 80-m-Band, das 15-m-Band und das 10-m-Band). Die maximal zulässige Ausgangsleistung soll im KW und UKW-Bereich für Klasse E auf maximal 100W PEP erhöht werden, im 3-cm-Band auf 5W PEP. Weitere Änderungen betreffen die Prüfungen. Es soll zukünftig möglich sein, von der Klasse E zur Klasse A aufzustocken, ohne eine komplette A-Prüfung ablegen zu müssen. Nach dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen (voraussichtlich im August 2006) und einer Übergangsfrist von voraussichtlich einem halben Jahr wird man auch mit anders gewichteten Inhalten in den Prüfungen rechnen müssen. Details hierzu sind noch nicht offiziell bekannt.

Historische Entwicklung der Amateurfunkzeugnis-Klassen in Deutschland

Ausführliche Informationen hierzu bietet auch der Artikel zur Amateurfunkverordnung in der die Amateurfunkzeugnis-Klassen reguliert wurden.

Klasse 1: Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Rufzeichenpräfix: DF, DH, DJ, DK, DL, DM2

Klasse 2: Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. In der Zeit vom 15. August 2003 bis zum Inkrafttreten der nächsten Amateurfunkverordnung am 19. Februar 2005 wurde die Benutzung der Kurzwellenbänder geduldet. Rufzeichenpräfix: DB, DC, DD, DG, DM

Klasse 3: Zugang zum 2-m-Band (144-146 MHz) und 70-cm-Band (430-440 MHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von kleiner als 10 W EIRP. Rufzeichenpräfix: DO

Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 durften Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben der geforderten Mindestpunktzahl von 75 (Kl. 1 u. 2) von 100 im Bereich Technik/Gesetze/Betrieb der Amateurfunkprüfung bei der RegTP den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll.

Diese kurzfristige Übergangsregelung wurde in einer Presseerklärung veröffentlicht und damit für mehr als ein Jahr Verstöße gegen die Amateurfunkverordnung toleriert.

Diese Übergangsregelung galt bis zum 18.Februar 2005, am nächsten Tag trat eine novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft.

Vorher gab es bis Mitte der 90er Jahre bereits eine Klasse A (Präfix DH), die zwischen den heutigen Klassen 1 und 2 angesiedelt war. Da diese inzwischen in die Klasse 1 umgewandelt wurde und die neue Klasse A wieder die höchste Zeugnisklasse darstellt, sind keine Verwechslungen zu erwarten. Die anderen Lizenzklassen waren damals: B (entspricht der heutigen Klasse A) und C (reine UKW-Lizenz; brauchte keine Morse-Kenntnisse nachzuweisen; nur eingeschränkte Leistung erlaubt).

Amateurfunkzeugnis in Österreich


In Österreich ist das Amateurfunkzeugnis ebenso eine Prüfungsbescheinigung über die bestandene Amateurfunkprüfung. Es gibt in Österreich zwei Kategorien:

Klasse 3: Funkbetrieb im 70-cm-Band bei einem Leistung von 10 Watt
Klasse 1: Funkbetrieb auf allen Amateurbändern mit bis zu 1000 Watt. Bei der Prüfung müssen jeweils drei Fragen aus den Bereichen Technik, Betriebstechnik und Rechtliches beantwortet werden. Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.
Mit dem Amateurfunkzeugnis kann man sich ein Rufzeichen zuteilen lassen, dieser Verwaltungsakt nennt sich Amateurfunkbewilligung. Erst mit einer Amateurfunkbewilligung darf man den Funkbetrieb aufnehmen.

In Österreich gibt es folgende Leistungsklassen:

  • A bis 100 Watt
  • B bis 200 Watt
  • C bis 400 Watt
  • D bis 1000 Watt (Clubstationen)

Es kann jede Amateurfunkantenne ohne Berücksichtigung des Magnetfeldes verwendet werden. Die Klasse C darf erst beantragt werden, nachdem eine Anlage der Klasse A oder B problemlos über ein Jahr lang betrieben werden konnte. Klasse D kann nur für Klubstationen beantragt werden.

Nach dem Bestehen der Prüfung wird demjenigen nach kurzer Zeit ein Rufzeichen zugeteilt.

Weblinks


Amateur_radio_licensing_in_the_United_States | Amatörradiocertifikat

Amateurfunk | Funktechnik

 

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