Autoreifen, die nicht mehr für den Straßenverkehr taugen (z. B. Sommerreifen 1,6 mm Profiltiefe unterschritten oder Gummi versprödet), werden ausgetauscht und als Altreifen bezeichnet.
Reifen bestehen vorwiegend aus Kautschuk, Kunststoffen, Stahl, Textilien, und Ruß.
Wenn der Altreifen bis auf einen abgefahrenen Laufstreifen noch voll funktionsfähig ist, kann er erneuert werden ("Runderneuerung"). Dazu wird die Lauffläche abgeschält und dann der Reifen mit einer umhüllenden neuen Lauffläche neu gebacken (vulkanisiert).
Nicht erneuerbare Altreifen werden vorwiegend in Zementwerken in geschredderter Form (maximal 30 cm große Stücke) als sogenannter Sekundär-Brennstoff thermisch verwertet. Der Stahl in den Reifen dient mineralisch im Zement als Ersatz für Eisenerz. Mittlerweile existiert auch eine Technik, Reifen im Ganzen in einem vorgeschalteten, gesonderten Aggregat zu verschwelen (Pyrolyse), das Drahtgemisch sowie die Brenngase dem Zementprozess punktuell gezielt zuzugeben und so die Prozessparameter besser steuern zu können.
Altreifen sind überwachungsbedürftige Abfälle, das heißt der Transport, die Sortierung, die Lagerung und die Verwertung müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden und bedürfen in der Regel einer behördlichen Genehmigung. Erzeuger von überwachungsbedürftigen Abfällen haben eine besondere Sorgfaltspflicht, den Verbleib ihrer Abfälle betreffend. Sie dürfen unter anderem nur an Verwerter abgegeben werden, die zur Behandlung dieser Abfälle berechtigt sind und die Übernahme mit korrekt ausgefüllten Übernahmescheinen dokumentieren können. Diese Übernahmescheine müssen unter anderem die Abfallmenge, die Erzeugernummer des Abfallerzeugers und die Entsorgernummer des Abfallübernehmers enthalten.
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