Ein altrechtlicher Verein ist ein Verein, der bereits vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 bestanden hat. Im Gegensatz zu jüngeren Vereinen sind altrechtliche Vereine nicht im Vereinsregister des jeweiligen Amtsgerichtes eingetragen (verwenden also nicht den Zusatz "e.V.") und werden auch nicht von dort beaufsichtigt.
Die Aufsichtsbehörden für altrechtliche Vereine werden in den Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer zum Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
Ein Beispiel für einen altrechtlichen Verein ist der Zentral-Dombau-Verein zu Köln von 1842.
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"Altrechtlicher Verein".
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