Der umgangssprachliche Begriff Altlast bezeichnet einen abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche, der infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung des Bodens oder des Grundwassers aufweist.
Legaldefinition
Das Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) enthält folgende gesetzliche Definition:
"Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden."
Wichtig ist dabei die am Ende genannte Voraussetzung eines Schadens oder einer Gefahr. Längst nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist auch eine Altlast. Die Einstufung als Altlast setzt vielmehr eine sorgfältige Untersuchung voraus, ob tatsächlich schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren vorliegen. Zur Einstufung spielen auch die Bodenfunktion (z. B. menschliche Nutzung) und natürliche Belastungen eine Rolle.
Wirkungspfade
Altlasten können Mensch und Umwelt typischerweise auf folgenden Wegen, sog. Wirkungspfaden, gefährden:
- nachteilige chemische Veränderung (Verunreinigung) von Grundwasser, oder
- nachteilige chemische Veränderung des Bodens mit der Gefahr des Übergangs von Schadstoffen in Pflanzen, oder
- nachteilige chemische Veränderung der Luft durch Gasaustritt oder
- nachteilige chemische Veränderung des Bodens.
Einstufung als Altlast
Die Erfassung von Altlastenverdachtsflächen ist in Deutschland weitgehend abgeschlossen; dabei wurden mehr als 360.000 Flächen erfasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Erfassung im Wesentlichen schematisch erfolgte, indem Gewerberegister ausgewertet wurden, um Betriebe mit altlastverdächtiger Tätigkeit herauszufiltern. "Lederverarbeitung" führt z. B. zum Verdacht auf
Chromverunreinigung. Also wurden vielerorts einfach alle lederverarbeitenden Betriebe aufgenommen, auch wenn sie mit Chrom niemals gearbeitet haben.
Die Untersuchung erfolgt gemäß Bundesbodenschutzgesetz bzw. -verordnung in einer gestaffelten Reihenfolge:
- Beprobungslose Erfassung (Phase 1) bei Vorliegen eines Anhaltspunkts (z. B. alte Industriebrache als altlastverdächtige Fläche)durch Akten- und Luftbildauswertung
- Orientierende Untersuchung (Phase 2a): relativ grobes Erkundungsraster (Rammkernsondierungen, Kleinbohrungen)
- Bewertung anhand der sog. Prüfwerte in der Bundesbodenschutzverordnung BBodSchV (abhängig vom Wirkpfad, Bodenfunktion und Bodenart). Bei Überschreitung: konkreter Verdacht
- Detailuntersuchung (Phase 2b): feines Erkundungsraster, ergänzende Untersuchungen (ggf. Grundwasseruntersuchungen)
- Bewertung anhand der sog. Maßnahmewerte in der BBodSchV und anhand von Empfehlungen der Landesumweltämter etc. Bei Überschreitung: Individuelle Bewertung durch Sachverständige. Einen Automatismus gibt es nicht. Punktuelle Überschreitungen ohne weitere Relevanz führen nicht zur Altlasteneinstufung.
Wenn eine Altablagerung oder ein Altstandort nach einer Gefährdungsabschätzung als Altlast eingestuft wurde, entscheidet die zuständige Umweltbehörde über Art und Verhältnismäßigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Häufig werden dann weitere Untersuchungen und Kostenvergleiche in einer Sanierungsuntersuchung (Phase 3a) benötigt.
Maßnahmen
Sanierungsmaßnahmen sind durch die Dekontaminierung der Altlast gekennzeichnet. Wird eine Altlast durch Sanierungsmaßnahmen wieder nutzbar gemacht so spricht man von Flächenrecycling.
Reichen Sanierungsmaßnahmen nicht aus, oder können kurzfristig zur Gefahrenabwehr nicht eingesetzt werden, kommen Nutzungsbeschränkungen in Betracht. Dies kann z. B. das Verbot von Gemüseanbau oder Betretungsverbote sein.
Eine gewisse Sonderstellung nehmen die sogenannten Rüstungsaltlasten ein. Damit werden Flächen bezeichnet, die der Produktion militärischer Güter (z. B. Sprengstoffe) dienten oder unmittelbar von Streitkräften benutzt wurden. Bei einer Bestandsaufnahme Mitte der 1990er Jahre wurden 3240 solcher Flächen erfasst. Die erwähnte Sonderstellung beruht zum einen darauf, dass das Spektrum problematischer Stoffe teilweise ein anderes ist als bei "zivilen" Altlasten und ggf. spezielle Sanierungstechniken erfordert; zum anderen stellen sich bei Rüstungsaltlasten andere und teilweise sehr schwierige Fragen nach der Verantwortlichkeit.
Für Sanierungsmaßnahmen gibt es folgende prinzipielle Einteilungen:
a) Boden
- in-situ-Verfahren: Einbringung chemisch oder biologisch wirksamer Stoffe in den Untergrund. Z. B. durch Einbringung chemisch oder biologisch wirksamer Stoffe
- ex-situ-Verfahren: Entfernung der Schadstoffe aus dem Boden oberhalb der Erdoberfläche. Z. B. in einer stationären oder mobilen Bodenreinigungsanlage
Ex-situ-Verfahren werden je nach dem ob die Behandlung der Schadstoffe auf der Fläche oder anderen Orts stattfindet weiter unterteilt:
- Bei on-site-Verfahren werden die Schadstoffe auf der zu sanierenden Fläche oder in direkter Nähe eliminiert. In-situ-Verfahren sind immer auch on-site-Verfahren.
- Bei off-site-Verfahren wird der Boden abgetragen und in einer weiter entfernten Anlage behandelt. Bodenaustausch fällt durch die damit verbundene Deponierung des Aushubes meist auch unter die off-site-Verfahren.
b) Grundwasser
- aktive Verfahren: so genannte "Pump and treat" Verfahren (d. h. abpumpen und behandeln) oder Einbringung chemisch oder biologisch wirksamer Stoffe
- passive Verfahren: reaktive Wände im Untergrund
c) Bodenluft
- aktive oder passive Entgasung mit anschließender Behandlung der Gase (nur bei flüchtigen Schadstoffen sinnvoll)
- Einbau von Gassperren
Sicherungsmaßnahmen sind keine Sanierung im eigentlichen Sinne da sie nur eine Ausbreitung von Schadstoffen verhindern diese aber nicht entfernen. Sie bedürfen daher einer dauerhaften Überwachung. Die sog. Kapselung d. h. Abdichtung ringsum, oberhalb und unterhalb der Altlast (z. B. mit Injektionsverfahren, Spundwänden, wasser- und gasundurchlässige Absperrlagen etc.) stellt eine solche Sicherungsmaßname da. Sicherungsmaßnahmen werden meist angewandt wenn die Finanzierung einer Sanierung nicht möglich ist.
Literatur
- Ulrich Stottmeister, Eirka Weißbrodt, Jörg Tittel: Natürliche Selbstreinigung: Von der Altlast zum See. Biologie in unserer Zeit 32(5), S. 276 - 285 (2002),
Weblinks
- AlfaWeb, Altlasten-Fachinformationen
Siehe auch
Altlastensanierung,
Altlastenkataster
Geotechnik | Umweltschutz | Raumplanung