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Basisdaten
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Kurztitel: Alterseinkünftegesetz
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Abkürzung: AltEinkG
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Voller Titel: Gesetz zur Neuordnung der
einkommensteuerrechtlichen
Behandlung von
Altersvorsorgeaufwendungen
und Altersbezügen

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Typ: Bundesgesetz
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Rechtsmaterie: Steuerrecht
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
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FNA: BGBl. I 2004 Nr. 33
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Verkündungstag: 09. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 1427)
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Aktuelle Fassung: 05. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 1427)
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Das Alterseinkünftegesetz ist ein Gesetzespaket, das mit der Änderung einer Vielzahl von Einzelgesetzen die grundlegende Umgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen sowie die Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten veranlasste.

Historie


Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99) in dem "die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG (...) mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG" für unvereinbar" erklärt wurde. Gleichzeitig hat das BVerfG dem Gesetzgeber aufgetragen, den Mangel bis zum 1. Januar 2005 zu beheben.

Zur Erfüllung dieser Auflage hat die Bundesregierung in der Folge die so genannte Rürup-Kommission eingesetzt (benannt nach dem Kommissions-Vorsitzenden Prof. Dr. Dr. Bert Rürup), um einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Kernpunkt der Kommissionsvorschläge ist das "Drei-Schichten-Modell", das in dieser Form und nahezu ohne Änderung auch gesetzlich verankert wurde.

Das Gesetz ist am 09. Juli 2004 verkündet worden und zum 01. Januar 2005 in Kraft getreten. Es veranlaßt die Änderung verschiedenster Vorschriften im Einkommensteuergesetz, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und in weiteren zehn Einzelgesetzen.

Kernpunkte der Reform


  1. Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte, Rürup-Rente
  2. Zusatzversorgung: Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge
  3. Kapitalanlageprodukte: Produkte, die der Altersvorsorge dienen können, aber steuerlich nicht gefördert werden sollen (z.B. Lebensversicherung)

Kernpunkt ist die Steuerfreistellung der Beiträge zur 1. und 2. Schicht und die Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen. Um den Bundeshaushalt zu schonen und Verwerfungen und Benachteiligungen (Doppelbesteuerung) bei Steuerpflichtigen zu vermeiden wurden umfangreiche Übergangsregelungen bis zum Jahr 2040 vorgeschlagen.

Auswirkungen der Reform


siehe Rentensteuer

Siehe auch


Literatur


  • Gert Wagner: Die neue Renten- und Pensionsbesteuerung. Walhalla Fachverlag, Regensburg/Berlin, 2004

Steuergesetz (Deutschland) | Steuerrecht

 

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