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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die Rentenversicherung der Schweiz. Sie bildet die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulenprinzips und dient der angemessenen Sicherung des Existenzbedarfs. Altersrenten erhalten Frauen ab dem vollendeten 64. Altersjahr, Männer ab dem vollendeten 65. Altersjahr. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor dem 64./65. Altersjahr AHV-Renten zu beziehen, jedoch nur unter bestimmten Auflagen und mit einer Rentenkürzung. Hinterlassenenrenten erhalten Witwen und Witwer, sofern sie unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder im gemeinsamen Haushalt haben.

Entstehung und Geschichte


Bereits 1925 wurde in die Bundesverfassung ein Artikel zur AHV aufgenommen. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, und dessen Annahme durch das Volk dauerte jedoch bis 1947. Im Jahre 1948 endlich konnte dann die AHV eingeführt werden. Um die AHV den Bedürfnissen der Zeit und der geänderten Demographie anzupassen, wurden bisher insgesamt 10 Revisionen vorgenommen. Die 11. Revision wurde am 16. Mai 2004 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und von diesem verworfen.

Organisation


Nur zwei Bereiche der AHV sind zentral organisiert. Das Bundesamt für Sozialversicherung gewährleistet eine Einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Zentrale Ausgleichsstelle führt die Gesamtbuchhaltung der AHV und teilt die Versicherungsnummern zu. Alle anderen Aufgaben werden von den Ausgleichskassen wahrgenommen. Die über hundert Kassen werden von Verbänden, Arbeitgebern, Kantonen und dem Bund getragen. Die Ausgleichkassen sind auch die Ansprechpartner der Versicherten.

Versicherte


Obligatorisch bei der AHV versichert sind:

  • alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Also auch Kinder, Studenten und nicht erwerbstätige Personen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Personen, die aufgrund zwischenstaatlicher Verträge (insb. der "Bilateralen II") in anderen Staaten pflichtversichert sind.
  • Arbeitnehmer die im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten.
Freiwillig versichern lassen können sich
  • Auslandschweizer

Finanzierung


Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über die Beiträge der Versicherten. Ausser Kindern sind alle Versicherten beitragspflichtig. Weitere Finanzierungsquellen sind Bundesbeiträge (aus Mehrwertsteueranteilen, sowie Tabak- und Spirituosensteuern) und Kantonsbeiträgen. Bei unselbstständig Erwerbenden teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prämie je hälftig (je 5.05% des Bruttolohnes). Bei selbständig Erwerbenden richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. 9.5 % vom Reineinkommen. Degressive Skala ab Einkommen unter CHF 50’700.00. Die AHV finanziert die Renten nach dem Umlageverfahren, das heisst sie sammelt kein Kapital an, sondern gibt die Einnahmen sofort zur Zahlung der Renten wieder aus.

Leistungen


Bei Eintritt eines Leistungsanspruches wird die Rente von der zuständigen Ausgleichskasse ausbezahlt. Die Renten werden alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Wenn die Teuerung in einem Jahr höher als 4% ist wird die Rente früher angeglichen. Deckt die Rente den Existenzbedarf nicht, werden so genannte Ergänzungsleistungen ausbezahlt.

AHV-Nummer


Jede versicherte Person erhält, wenn sie berufstätig wird, eine AHV-Nummer. Nur die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf vergibt die 11-stellige AHV-Nummer. So ist sichergestellt, dass es keine Nummer doppelt gibt.

Alte Nummer (1948–2008)

Die AHV-Nummer ist wie folgt aufgebaut:
  • Erste 3 Ziffern: Bezeichnung des Nachnamens
  • Nächste 2 Ziffern: Geburtsjahr
  • Nächste 3 Ziffern: Geburtstag und Geschlecht
Die 1. Ziffer dieser Gruppe: Quartal und Geschlecht
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!Quartal männlich weiblich 1. Quartal, Beginn Januar 1 5 2. Quartal, Beginn April 2 6 3. Quartal, Beginn Juli 3 7 4. Quartal, Beginn Oktober 4 8
2. und 3. Ziffer dieser Gruppe: Anzahl der Tage vom Quartalsbeginn bis zum Geburtstag, ein neuer Monat beginnt immer nach 31 Tagen (573 = Frau mit Geburtstag am 11. März + 31 + 11 = 73)
  • Letzte 3 Ziffern: Ordnungsnummer, Bezeichnung von Ausländern, Prüfziffer
1. Ziffer dieser Gruppe: Ordnungsnummer, von 1 bis 9
2. Ziffer dieser Gruppe: Für Schweizer von 1 bis 4, für Ausländer und Staatenlose von 5 bis 8
3. Ziffer dieser Gruppe: Prüfziffer, lässt sich aus allen vorangehenden Ziffern berechnen

Zwischen den einzelnen Ziffernblöcken ist jeweils ein Punkt. Beispiel einer AHV-Nummer: 123.45.678.113 (aus dieser lässt sich ermitteln, dass die Person weiblich, Schweizerin, am 16. Juni 1945 geboren und die ersten Buchstaben ihres (ledigen) Namens As oder At ist).

Neue Nummer (ab 2008)

Das System mit 11-stelligen Nummern stösst bald an seine Grenzen, weshalb ab Juli 2008 eine neue, 13-stellige Nummer eingeführt werden soll. Die neue Nummer lässt keine Rückschlüsse auf die Person mehr zu. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

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! Ländercode
Schweiz || Zufallszahl || Prüfziffer 756 XXXXXXXXX X Ein Beispiel für eine gültige AHV-Nummer ist 756.9217.0769.85.

Weblinks


Siehe auch: Invalidenversicherung

Sozialversicherung (Schweiz) | Sozialstaat

 

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