Die Altenpfleger/innen beschäftigen sich mit der Pflege und Betreuung von alten Menschen in ihren Wohnungen (angestellt bei ambulanten Diensten (z. B. Sozialstationen und Pflegediensten) oder in Alten- und Pflegeheimen, sind aber auch in Rehakliniken, Tagesstätten, freiberuflich und in geriatrischen Krankenhäusern tätig.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) datiert vom 26. November 2002. Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 81, ausgegeben in Bonn am 29. November 2002.
Im Aufbau und vielen Regelungen orientiert es sich an dem etwas später neu gefassten Krankenpflegegesetz i. d. Fassung von 2003.
Damit wurde eine Vereinheitlichung der Ausbildung erreicht, allerdings auch in Bezug auf Inhalte und die formale Stellung des Abschlusses in einigen Bundesländern ein deutlicher Rückschritt bewirkt. So hatte die Altenpfegeausbildung z. B. in Rheinland-Pfalz bis dahin einen Fachschulstatus und vermittelte gleichzeitig die Fachhochschulreife, was nach der bundeseinheitlichen Regelung nicht mehr möglich ist.
Die Art der Tätigkeit unterscheidet sich sehr nach dem Ort:
Die Beurteilung des Pflegebedarfs der alten Menschen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) erzeugt faktisch einen hohen zeitlichen Druck auf das Pflegepersonal. Wird wenig Personal finanziert, fühlt sich dieses Personal gezwungen, viele Arbeiten schneller zu erledigen, als dies ihren KundInnen zuzumuten ist. Waschen oder Essen geben im Akkord wird unmenschlich. Ausserdem werden Verwaltungsaufgaben der AltenpflegerInnen immer umfangreicher. Täglich muss jede einzelne Pflegeleistung gewissenhaft und sorgfältig für die folgende Schicht dokumentiert werden. Schlechte, fehlerhafte oder ganz fehlende Dokumentation bedeutet auch, dass die Pflegekasse für die erbrachte aber nicht nachgewiesene Leistungen nicht zu zahlen hat.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Ausbildungsberufen vermittelt die Altenpflegeausbildung keine zusätzliche allgemeinbildende Qualifikation.
Während die Gesundheits- und Krankenpflege die Versorgung der gesamten Bevölkerung beinhaltet, zielt die Ausbildung in der Altenpflege auf die Versorgung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, die jedoch nicht ganz klar umschriebenen werden kann. Sie umfasst neben der Krankenpflege auch sozialpflegerische, gerontopsychologische, betreuende und auch unterhaltende Anteile.
Über die Zuordnung des Berufsfeldes hin zur medizinisch orientierten Pflege oder hin zur Sozialarbeit wird seit längerer Zeit intensiv diskutiert.
In der Altenpflege ist durch den bis 50% hohen Anteil nicht ausgebildeter Kräfte auf die Fortbildung der Hilfskräfte besonders zu achten.
Thmen umfassender Fortbildungen in den letzten Jahren sind: Pflegeplanung, Qualitätsbeauftragte, Beschwerdemanagement, Hospizarbeit, Umgang mit Angehörigen. Danben sind die klassischen Weiterbildungen überwiegend von den Arbeitgebern finanziert zu Leitungsaufgaben und Spezieller Pflege wie Gerontopsychiatrie.
Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto):
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