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Die Altenpfleger/innen beschäftigen sich mit der Pflege und Betreuung von alten Menschen in ihren Wohnungen (angestellt bei ambulanten Diensten (z. B. Sozialstationen und Pflegediensten) oder in Alten- und Pflegeheimen, sind aber auch in Rehakliniken, Tagesstätten, freiberuflich und in geriatrischen Krankenhäusern tätig.

Rechtsgrundlagen (Deutschland)


Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag angenommenen Gesetz über die Berufe in der Altenpflege am 29. September 2000 zugestimmt, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist. Die Bundeskompetenz zur Regelung der Zulassung und der Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger musste zunächst erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt werden. Damit werden die Berufsabschlüsse bundesweit anerkannt.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) datiert vom 26. November 2002. Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 81, ausgegeben in Bonn am 29. November 2002.

Im Aufbau und vielen Regelungen orientiert es sich an dem etwas später neu gefassten Krankenpflegegesetz i. d. Fassung von 2003.

Damit wurde eine Vereinheitlichung der Ausbildung erreicht, allerdings auch in Bezug auf Inhalte und die formale Stellung des Abschlusses in einigen Bundesländern ein deutlicher Rückschritt bewirkt. So hatte die Altenpfegeausbildung z. B. in Rheinland-Pfalz bis dahin einen Fachschulstatus und vermittelte gleichzeitig die Fachhochschulreife, was nach der bundeseinheitlichen Regelung nicht mehr möglich ist.

Tätigkeit


Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen, psychologischen und sozialen Kompetenzen. Eine Altenpflegerin muss in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch sozialpflegerische/psychiatrische Betreuung selbständig und im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Dabei sind die formalen Ansprüche an Planung und Dokumentation stark gestiegen.

Die Art der Tätigkeit unterscheidet sich sehr nach dem Ort:

  • Sozialstationen und Pflegediensten versorgen Menschen in der eigenen Wohnung. Die Pflegenden sind dort nur relativ kurz anwesend und fahren weiter.
  • Pflegeheim oder Krankenhaus sind eher mit der Tätigkeit in Hotellerie vergleichbar. Das Pflegeteam arbeitet in Schichten rund um die Uhr. Die versorgten Personen leiden zu einem großen Anteil an mehreren Krankheiten gleichzeitig (Multimorbidität) auch schweren Formen der Demenz.

Die Beurteilung des Pflegebedarfs der alten Menschen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) erzeugt faktisch einen hohen zeitlichen Druck auf das Pflegepersonal. Wird wenig Personal finanziert, fühlt sich dieses Personal gezwungen, viele Arbeiten schneller zu erledigen, als dies ihren KundInnen zuzumuten ist. Waschen oder Essen geben im Akkord wird unmenschlich. Ausserdem werden Verwaltungsaufgaben der AltenpflegerInnen immer umfangreicher. Täglich muss jede einzelne Pflegeleistung gewissenhaft und sorgfältig für die folgende Schicht dokumentiert werden. Schlechte, fehlerhafte oder ganz fehlende Dokumentation bedeutet auch, dass die Pflegekasse für die erbrachte aber nicht nachgewiesene Leistungen nicht zu zahlen hat.

Änderung der Ausbildung ?


Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in dauert 3 Jahre. Sie umfasst mindestens 2 100 Stunden Unterricht und mindestens 2 500 Stunden praktische Ausbildung.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Ausbildungsberufen vermittelt die Altenpflegeausbildung keine zusätzliche allgemeinbildende Qualifikation.

Während die Gesundheits- und Krankenpflege die Versorgung der gesamten Bevölkerung beinhaltet, zielt die Ausbildung in der Altenpflege auf die Versorgung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, die jedoch nicht ganz klar umschriebenen werden kann. Sie umfasst neben der Krankenpflege auch sozialpflegerische, gerontopsychologische, betreuende und auch unterhaltende Anteile.

Über die Zuordnung des Berufsfeldes hin zur medizinisch orientierten Pflege oder hin zur Sozialarbeit wird seit längerer Zeit intensiv diskutiert.

Fort- und Weiterbildung

Die Aufgaben der Altenpflegerinnen befinden sich im Wandel. Fort- und Weiterbildung sind in diesem Beruf erforderlich aber nicht gesetzlich verpflichtend verankert. Verantwortung für die Beteiligung trägt zunächst jede Pflegende für sich. Als Leitungsaufgabe der PDL gehören sie aber zur Verbesserung der Strukturmerkmale der Pflegequalität der jeweiligen Einrichtung. Die PDL muss Bildungsbedarf erkennen und die Teilnahme im Rahmen ihres Budgets fördern.

In der Altenpflege ist durch den bis 50% hohen Anteil nicht ausgebildeter Kräfte auf die Fortbildung der Hilfskräfte besonders zu achten.

Thmen umfassender Fortbildungen in den letzten Jahren sind: Pflegeplanung, Qualitätsbeauftragte, Beschwerdemanagement, Hospizarbeit, Umgang mit Angehörigen. Danben sind die klassischen Weiterbildungen überwiegend von den Arbeitgebern finanziert zu Leitungsaufgaben und Spezieller Pflege wie Gerontopsychiatrie.

Durchschnittliches Gehalt in der BRD


Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto):

  • 21 Jahre, West:  1924,77
  • 21 Jahre, Ost:    1780,46
  • 25 Jahre, West:  2031,31
  • 25 Jahre, Ost:    1878,96

Geschichte


Die Altenpflege ist ein relativ junger Beruf, verglichen mit der Krankenpflege. Bis in die 20er-Jahre hinein wurden dauerhaft pflegebedürftige, alte Menschen und Demenzkranke in so genannten Siechenheimen untergebracht oder in Altenheimen, die teilweise in katastrophalem Zustand waren. Die Pflege oblag Personen, die keine fachliche Ausbildung hatten, sondern sich aus Mildtätigkeit und anderen Gründen zu dieser Tätigkeit bereit erklärten. Ausgebildete Krankenschwestern gab es sehr wenige bis zum Ende der 50er-Jahre und sie waren für die Dauerpflege zu teuer. Zunächst erfolgte eine Ausbildung in staatlich nicht geregelten Kursen oder Kurzlehrgängen. Nach und nach erließen die einzelnen Bundesländer Ausbidlungsordnungen und Lehrpläne für zunächst einjähre später bis zu dreijährigen Ausbildungsgängen. Dabei kam es zu einem sehr uneinheitlichen Bild. Bis ins Jahr 2003 gab es in den 16 Bundesländern 17 verschiedene Ausbildungsmodelle.

Siehe auch


Literatur


  • Frank Drieschner: Sr. Elviras Gespür für das Glück. Zwischen Fürsorge und Verwaltung der Alltag einer Altenpflegerin. Serie: Helden von heute (1). In: DIE ZEIT Nr. 18 vom 27. 04. 2006, Seite 4.

Weblinks


  • www.pflegewiki.de - ein deutschsprachiges Wiki für das Pflegewissen; dort auch ausführlicher Artikel zum
    • Altenpflegegesetz: http://www.pflegewiki.de/index.php/Altenpflegegesetz und
    • Ausbildung allgemein: http://www.pflegewiki.de/wiki/Ausbildung_zur_Altenpflegerin

Dienstleistungsberuf | Pflege

 

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