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Unter Altenhilfe sind in Deutschland gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen zu verstehen. Das kann in Institutionen oder in offener Weise geschen. Offen meint dabei nicht allein die räumliche Anlage sondern den hohen Grad an Unverbindlichkeit für die KlientInnen.

So kann eine Tagespflegeeinrichtung stundenweise oder regelmäßig benützt werden. Ein Verein zur Nachbarschaftshilfe wird sich nicht nur an alte Menschen wenden.

So ist beispielsweise ein Altenheim eine "Einrichtung der Altenhilfe", unabhängig davon ob eine gemeinnützige Organisation, die Alten- und Pflegeheime unterhält oder ein Gewerbebetrieb, beides wäre ein "Träger der Altenhilfe" usw.Auch ambulanter Dienste sind "Einrichtung der Altenhilfe". Sozialstationen sind solche Einrichtungen, die betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Mitarbeit dort sind Teil der professionellen Pflege.

Außerdem wird unter Altenhilfe auch eine Form der Sozialbetreung verstanden, losgelöst von pflegerischen oder hauswirtschaftl. Betreungsformen., z. B. von der Caritas und der Diakonie, also im Rahmen der Kirchengemeinden angeboten werden.

'''Siehe dazu den Hauprartikel: Altenpflege

Weblinks


Einrichtungen der stationären Altenhilfe".

Gerontologie | Pflege | Sozialstaat

 

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