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Die Allmende (auch: Allmande, in der Schweiz Allmend, im nordwestlichen niederdeutschen (niedersächsischen) Sprachraum Meent; von mittelhochdt. „was allen gemein ist“; nach einigen von „Alemannen“ abzuleiten, nach anderen – wohl eher zutreffenden – Quellen mit „allgemein“ zusammenhängend, „Allmendgut“, wohl auch Gemeingut, Gemeinheit, Mark genannt) ist ein im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum. Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben.

Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wald, Gewässer zur Löschwasserversorgung oder eine Gemeindewiese, auf der alle ihre Nutztiere weiden lassen können (vgl. Alm).

Auch in der Volkswirtschaft findet der Begriff Verwendung: So werden in der Mikroökonomie bestimmte Güter als Allmendegüter bezeichnet. Unter der „Tragik der Allmende“ (bekannter als Tragedy of the Commons) versteht man die Tatsache, dass unregulierte Allmenden stärker ausgebeutet werden, als dies ökonomisch sinnvoll ist, da jeder einzelne versucht seinen Nutzen zu maximieren. Es existieren aber durchaus erfolgreiche und bewährte Formen der Regulierung; bspw. in Genossenschaften oder Kibbuzim.

Formen


Die Allmende wird entweder von allen Gemeindemitgliedern oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der so genannten Realgemeinde oder Nutzungsgemeinde) benutzt:

  • Nutzung durch alle Gemeindemitglieder: Im ersteren Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen oder auch alljährlich unter öffentlicher Autorität verwaltet und nur der Ertrag wird verteilt.
  • Nutzung durch einzelne Berechtigte: Im letztern Fall bleibt die Allmende zwar Eigentum der Korporation, jedoch mit der Besonderheit, dass ihre Benutzung nicht allen Gemeindegliedern, sondern nur einer bestimmten Anzahl, meist den Besitzern bestimmter Güter (Bauernhöfe, Hofgüter, im Gegensatz zu den bloßen Katen), zusteht.

Die einzelnen Nutzungsanteile (Gemeindeteile, Rechtsame, Meenten, Waren, Gewalten) sind in der Regel als Zubehörungen der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an den Allmanden hängen mit den Verhältnissen der alten Markgenossenschaften zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern nur ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum zu ideellen Teilen kannten (und kennen).

Geschichte und Entwicklung


Im frühen Mittelalter gab es praktisch in jedem Dorf eine Allmende. Sie ging auf das Gemeineigentum der alten Markgenossenschaft, die „Gemeine Mark“ zurück. In Spanien gab es mit fortschreitender reconquista in den Gebieten mit freien Männern neu besiedelte Kommunen, zu deren Bestellung sich die Anrainer zusammenfanden. Daraus erwuchs eine bis heute vereinzelt erhaltene Grundeigentumsstruktur bedeutender ejido-Flächen (Feld-, Flur- und Waldgemeinschaften), die von den Kommunen in gemeinsamer Regie kultiviert und genutzt wurde.

Im 15. und 16. Jahrhundert eigneten sich in vielen Fällen die weltlichen Herrscher in Deutschland und England die Gemeindeflächen an, was ein wichtiger Grund für den deutschen Bauernkrieg war.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde durch die Intensivierung des Landwirtschaft vielfach eine Teilung der Allmenden (Markenteilung oder Verkoppelung) herbeigeführt, welche juristisch nichts anderes ist als völlige Veräußerung des Eigentums der Korporation an die Gemeindeglieder.

Das ursprüngliche Rechtsgut der Allmende hat sich nur noch sehr vereinzelt in Süddeutschland und der Schweiz erhalten, während in den meisten Fällen die Allmende in das Eigentum der Einzelberechtigten oder der politischen Gemeinde oder in dasjenige einer besondern Nutzungsgemeinde (Real-, Nachbar-, Alt-, Markgemeinde) übergegangen ist.

Moderne Allmenden


Alpgenossenschaften in der Schweiz

In der Schweiz existieren Allmenden auch heute, zum Beispiel in Horgen am Zürichsee. Die entsprechende Landfläche wird als Allmend bezeichnet, mit Ton auf der ersten Silbe und ohne Schluss-e. Unter anderem gibt es im Kanton Uri viele Alpweiden als Allmenden. Die daran beteiligten Landwirte haben das Recht, ihr Vieh nach bestimmten Nutzungsregeln darauf weiden zu lassen. Die Nutzung wird nach sogenannten Kuhrechten vergeben. Ein „Kuhrecht“ besagt, dass der Landwirt eine Kuh darauf weiden lassen darf.

Wissensallmende

Als moderne Allmende im übertragenen Sinn von Wissensallmende werden heute auch andere gemeinsam genutzte Ressourcen angesehen. Dazu zählen z. B. das Computer-Betriebssystem Linux (Freie Software) oder die Wikipedia (Kollektive Intelligenz, Open Content); bei letzterer liegt jedoch eine klare privatrechtliche Fundierung vor. In diesem Zusammenhang spricht man oft auch von Wissenskommunismus.

Bei dieser Form von Allmenden, die auf Informationen als Ressource basieren, kommt die Allmendeproblematik nicht zum tragen: Informationen verlieren nicht an Wert, wenn sie häufiger genutzt werden. Im Gegenteil, oft gewinnen Informationen an Wert (oder Popularität) wenn sie sich mehr und mehr verbreiten.

Allmende in den Wirtschaftswissenschaften


Die Allmende findet im Rahmen der Mikroökonomie Verwendung als Beispiel für ein Gut, von dessen Nutzung andere potenzielle Nachfrager nicht ausschließbar sind (auch Quasi-Kollektivgut), jedoch die Nutzungsansprüche der Nachfrager rivalisieren. Dadurch kommt es zu einem Konflikt der zu einer suboptimalen Nutzung des Allmende-Gutes führt. Dies wird in der Volkswirtschaftslehre als „Tragik der Allmende“ bezeichnet. Eine Lösung des Problems besteht in der Definition von Verfügungsrechten durch staatlicher Kontrolle oder sonstige Institutionen.

Ein Beispiel ist die Nutzung natürlicher Ressourcen, an denen keine exklusiven Verfügungsrechte definiert sind, etwa die Nutzung der Atmosphäre als Senke für Luftschadstoffe. Die Rivalität besteht darin, dass verschmutzte Luft eine Beeinträchtigung anderer Nutzer darstellt.

Der Begriff der Wissensallmende (s. o.) ist aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht korrekt, weil Wissen bei freiem Zugang ein öffentliches Gut darstellt, d. h. gerade keine Nutzungsrivalität vorliegt. Für das Gut „Wissen“ kann sich sogar genau das gegenteilige Problem ergeben: Werden hier Eigentumsrechte definiert, so können Nachfrager von der Nutzung ausgeschlossen werden (Wissen als sog. Club-Gut). Dies vermindert den produktiven Einsatz des Wissens. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen freien Zugang zu gewährleisten. Dabei ist aber zu beachten, dass eben dadurch auch der Anreiz zur Produktion neuen Wissens beeinträchtigt werden kann.

Siehe auch


Literatur


Allmende im Mittelalter:

  • Hartmut Zückert: Allmende und Allmendaufhebung. Vergleichende Studien zum Spätmittelalter bis zu den Agrarreformen des 18./19. Jahrhunderts. Lucius & Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8282-0226-8

Moderne Allmende:

  • Garret Hardin: Die Tragödie der Allmende. 1968
  • Elinor Ostrom: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-146916-X
  • Volker Grassmuck: Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2002, ISBN 3-89331-432-6

Weblinks


Land- und Forstwirtschaft

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