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Die Allgemeinheit der Wahl bedeutet, dass niemand aus sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden darf: Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Allgemeinheit ist einer der Wahlgrundsätze in der Bundesrepublik Deutschland. Auch andere Staaten der Welt, wie z. B. die Islamische Republik Iran - dort werden Personen vom passiven Wahlrecht lediglich aus religiösen Gründen ausgeschlossen - führen allgemeine Wahlen durch.

Oft hat die Allgemeinheit der Wahl bestimmte Grenzen, die von vielen (hauptsächlich von denen, die nicht davon betroffen sind) für unwesentlich erachtet werden. So sind in Deutschland z. B. alle Bürger, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im 19. Jahrhundert wurden Wahlen, bei denen Frauen nicht zugelassen waren, dennoch für allgemeine Wahlen gehalten. Auch durch die Definition der Staatsbürgerschaft können signifikante Teile der Bevölkerung vom Wahlrecht ausgeschlossen werden und trotzdem von einer "allgemeinen" Wahl gesprochen werden im Sinne der dadurch eingeschränkten Definition, wenn auch nicht in einer stringenten Auslegung des Wortes.

Demokratie | Wahlrecht

 

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