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Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die heute noch (mit Novellierungen) geltende Kodifikation des Zivilrechts in Österreich.

Basisdaten
Titel: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzung: ABGB
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Österreich
Rechtsmaterie: Privatrecht
Datum des Gesetzes: 1. Juni 1811 (JGS Nr. 946/1811)
Inkrafttreten am: 1. Jänner 1812
Letzte Änderung durch: BGBl. I Nr. 120/2005
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
1. Jänner 2007
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Entwicklung


Kundgemacht durch kaiserliches Patent am 1. Juni 1811 und mit 1. Jänner 1812 in Kraft getreten, behandelte es umfassend die allgemeinen zivilrechtlichen Fragen. Als einer der Hauptentwickler dieses Gesetzes gilt Franz von Zeiller. Ursprünglich galt es in allen Erbländern der Monarchie, später im Bundesgebiet von Österreich, zuletzt kam in den 1920er-Jahren das Gebiet des Bundeslandes Burgenland hinzu.

Im Zuge zahlreicher Novellierungen und teilweiser Derogation durch andere Gesetze (beispielsweise das im Zuge des Anschlusses in Österreich eingeführte Handelsgesetzbuch und das ebenfalls in diesem Zusammenhang eingeführte Ehegesetz, das Konsumentenschutzgesetz oder das Mietengesetz, später Mietrechtsgesetz) wurde das Anwendungsgebiet teilweise eingeschränkt. Zur Zeit wird an einer Novellierung des Schadenersatzrechtes gearbeitet. Dennoch ist es nach wie vor die Grundlage des österreichischen Zivilrechtssystems und damit neben dem französischen Code civil die älteste noch in Kraft stehende, von vernunftrechtlichen Gedanken geprägte Zivilrechtskodifikation.

Einteilung des ABGB


Anders als das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist es nicht nach dem moderneren Pandektensystem aufgebaut, sondern nach dem älteren Institutionensystem:

Das ABGB begreift unter „Sachenrecht“ das Sachenrecht im heutigen Sinn, das Erbrecht und das Schuldrecht. Die österreichische Rechtswissenschaft sieht diese Einteilung als historisch an und lehrt das Zivilrecht dessenungeachtet nach dem Pandektensystem.

Gesetzestext


Den Gesetzestext zum ABGB (und zum gesamten geltenden österreichischen Bundesrecht) findet man im Rechtsinformationssystem (siehe Weblinks) des Bundeskanzleramtes.

Soweit die Bestimmungen noch in der Urfassung aus 1811 bestehen (etwa drei Viertel), gilt es, den historischen Sprachgebrauch bei der Interpretation zu beachten (z. B. „Genugtuung“ = Schadenersatz).

Ausstrahlung


Das ABGB wurde vielfach rezipiert, so z. B. in Sachsen (bis 1900) in Liechtenstein, der Türkei (die allerdings unter Atatürk das schweizerische Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht übernahm), der Tschechoslowakei, Slowenien, Kroatien und Rumänien.

Weblinks


Rechtsquelle (Österreich)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch | Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch | ABGB | Obči državljanski zakonik

 

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