Der Allgemeine Soziale Dienst, zunehmend auch als KSD (Kommunaler Sozialdienst) bezeichnet, ist der von seiner Aufgabenstellung am umfassendsten angelegte soziale Dienst auf Gemeindeebene in Deutschland. Er umfasst ganzheitliche Hilfe zielgruppen- und problemübergreifend, aber auch ämterübergreifend. Der ASD ist wesentlicher Garant der sozialen Grundversorgung für die Gemeindebewohner. Die Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit bilden die Sozialgesetze , insbesondere das SGB VIII und das SGB XII , sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Der umfängliche Aufgabenkatalog des ASD ist Organisationsfolge der Komplexität sozialer Problemlagen, die einen breiten Handlungsrahmen erfordern. Der breit gefächerte Arbeitsauftrag macht Schwerpunktbildungen bei den einzelnen MitarbeiterInnen als Vertiefungswissen notwendig.
Der ASD hat sich aus der kommunalen Familienfürsorge entwickelt. Sein Arbeitsbereich ist insbesondere die Familie und ihr Umfeld, für deren Lebensqualität bzw. Problembewältigung sowohl Angebote der Jugendhilfe, der Sozialhilfe wie der Gesundheitshilfe erforderlich sein können. Ferner sind die Dienstleistungen auf alte, kranke uns behinderte Menschen ausgerichtet. Der ASD soll die Ursachen für (potentielle) Notsituationen erkennen und vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe geben. Durch Clearing- und Koordinationsfunktionen sowie Case Management soll er dazu beitragen , dass dem Bürger alle Angebote der sozialen Infrastruktur zugänglich sind.
Die Aufgaben des ASD werden von diplomierten Sozialarbeitern und Sozialpädagogen erfüllt. Verwendete Arbeitsansätze sind insbesondere die Einzelhilfe, die soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit sowie sozialtherapeutische Methoden.
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"Allgemeiner Sozialer Dienst".
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