Papst Alexander III. (* um 1105 in Siena, verm. als Orlando Bandinelli; † 30. August 1181 in Civita Castellana bei Viterbo) amtierte vom 7. September 1159 bis zum 30. August 1181 als Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche. Fast zwanzig Jahre rang er mit dem deutschen Kaiser Friedrich I. Barbarossa und dem englischen König Heinrich II. um die weltliche Vormachtstellung des Papsttums. Er gilt als einer der wichtigsten Päpste des Hochmittelalters. In seiner Amtszeit fand 1179 das dritte Laterankonzil statt.
In der älteren Forschung wurde Alexander III. in der Regel mit dem Dekretisten „Magister Rolandus“ von Bologna identifiziert, jedoch wurde diese Ansicht durch John Noonan (1977) und Rudolf Weigand (1980) in Frage gestellt.
Nachdem er bereits seit Ende 1148 in dessen Diensten stand, wurde er 1150 von Papst Eugen III. zum Kardinaldiakon von Santi Cosma e Damiano ernannt. 1151 stieg er zum Kardinalpriester von San Marco auf, und wurde schließlich 1153 päpstlicher Kanzler der römischen Kirche. Zugleich war er einer der wichtigsten Berater Papst Eugens III. sowie seiner Nachfolger Anastasius IV. und Hadrian IV..
Im Jahr 1157 überbrachte er als päpstlicher Legat Kaiser Friedrich I. Barbarossa auf dem Reichstag zu Besançon das Schreiben von Papst Hadrian IV., das maßgeblich von ihm selbst verfasst worden war. In diesem wurde die kaiserliche Würde als päpstliches beneficium bezeichnet, was eigentlich „Wohltat“ bedeutet, von Friedrichs Kanzler, dem späteren Kölner Erzbischof Rainald von Dassel, aber verschärfend als „Lehen“ übersetzt wurde. Der Kaiser war empört. Doch auch Bandinelli widersprach der falschen Übersetzung nicht, sondern goss mit seiner Äußerung „Von wem hat der Kaiser sein Amt inne, wenn nicht vom Herrn Papst?“ (A quo ergo habet, si a domno papa non habet imperium? – Gesta Frederici III, 12) noch Öl ins Feuer. Es kam zum Eklat und der anwesende Otto I. von Wittelsbach bedrohte Orlando gar mit dem Schwert. Auf Anweisung Friedrichs I. wurde dem Legaten jedoch freies Geleit für die Heimreise gewährt.
Am 18. September 1159 wurde Orlando in Cisterna nahe Rom in einer Wahl von seinen Anhängern als Papst Alexander III. bestätigt. Zwei Tage später erfolgte die Weihe durch Kardinalbischof Hubald von Ostia in Ninfa bei Norma. Auch wenn Alexander III. damit für die Mehrheit der Kardinäle als in vorgeschriebener Form gewählter und geweihter Papst galt, wurde Octaviano am 5. Oktober 1159 durch Kardinalbischof Imar von Tusculum in Farfa konsekriert und damit zum Gegenpapst erhoben.
Im Jahr 1160 weigerte sich Papst Alexander III., auf der von Kaiser Friedrich I. einberufenen Synode in Pavia zu erscheinen. Am 13. Februar 1160 wurde deshalb über Alexander III. als Reichsfeind und Schismatiker die Reichsacht und der Kirchenbann ausgesprochen, nachdem die Synode zuvor am 11. Februar die Wahl von Gegenpapst Viktor IV. bestätigt hatte.
Als Antwort exkommunizierte Alexander III. daraufhin am 24. März 1160 den Kaiser und den Gegenpapst. Auf der im Oktober 1160 abgehaltenen Synode zu Toulouse wurde Alexander III. von England, Frankreich, Irland, Norwegen und Spanien als rechtmäßiger und einziger Papst anerkannt. Da Friedrich I. aber im Jahr 1162 Mailand erobert hatte, konnte sich Alexander III. in Italien nicht mehr halten und flüchtete nach Deutschland Bedingt durch einen Ausbruch der Malaria im kaiserlichen Heer, an der auch der Kölner Erzbischof Rainald von Dassel, der geistige Führer des Widerstandes, starb, vor allem aber durch die große Treulosigkeit seines Lehnsmannes Heinrichs des Löwen und der damit einhergehenden Niederlage des Kaisers gegen die Lombarden bei Legnano am 29. Mai 1176 triumphierte Alexander III. schließlich über den Kaiser.
Friedrich I. musste schließlich einem Treffen mit Alexander zustimmen. Am 24. Juli 1177 küsste Friedrich Alexander die Füße und hielt als päpstlicher Steigbügel her. Im Frieden von Venedig erkannte der Kaiser Alexander III. am 1. August 1177 als rechtmäßigen Papst an.
Burrone e fortezza di Civita Castellana.jpg Einen weiteren Triumph hatte Alexander bereits über den zweitmächtigsten Mann seiner Zeit erringen können. Der englische König Heinrich II. hatte um 1164 die Kirche dem Staat durch die Constitutions of Clarendon untergeordnet. Nach einem sechsjährigen Streit wurde in diesem Zusammenhang Thomas Becket, der Erzbischof von Canterbury ermordet. König Heinrich II. von England musste im Streit mit Alexander III. die Constitutions of Clarendon wieder aufheben und sich am 12. Juni 1174 in der Kathedrale zu Canterbury einer Geißelung unterziehen sowie anschließend eine ganze Nacht am Grab des heiligen Thomas Becket auf den Knien liegend beten.
Zur Vermeidung weiterer Schismen ließ Alexander III. das Dritte Laterankonzil einberufen. Im März 1179 beschloss das Konzil, dass zu einer gültigen Papstwahl die Zweidrittelmehrheit der Stimmen der Kardinäle nötig sei.
Papst Alexander III. verstarb im Exil von Civita Castellana. Seine Gebeine wurden nach seinem Tod nach Rom überführt. Sein Grab wurde jedoch vom römischen Volk zerstört.
Papst | Italiener | Geboren 1105 | Gestorben 1181
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