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Ein Aktenzeichen ist das systematische Kennzeichen von Akten im Rahmen einer Registratur, einer Reponie oder eines Archivs.

Mit Aktenzeichen werden Aktenvorgänge bei Behörden, aber auch in der Privatwirtschaft gekennzeichnet. Der Zweck ist eine nachvollziehbare und transparente Aktenablage und Zuordnung des Schriftverkehrs. Im behördlichen Bereich wird die Verwendung von Aktenzeichen in Aktenplänen vorgeschrieben. Die Aktenzeichen lassen zumeist den Bearbeiter (bzw. die Dienststelle), die Verfahrensart und das Jahr, in dem die Akte angelegt wurde, erkennen.

Aktenzeichen der deutschen Rechtsprechung


Das Registerzeichen ist im strengen Wortsinn dabei nur der Teil des Aktenzeichens, der auf ein bestimmtes Aktenregister verweist. Bei den für Rechtsmittel zuständigen Gerichten etwa werden spezielle Berufungs- oder Revisionsregister geführt, in denen ausschließlich Berufungen respektive Revisionen verzeichnet werden. Legt nun eine der Parteien beispielsweise Berufung ein, so wird bei der Geschäftsstelle des Gerichts für dieses Verfahren ein eindeutiges Aktenzeichen vergeben, aus dem aufgrund des Registerzeichens wiederum hervorgeht, dass die Akte im Berufungsregister zu suchen ist.

Beispiel:

  • LG Musterstadt 34 O 13/04 als typisches Aktenzeichen eines ordentlichen Gerichts.
    • Landgericht Musterstadt - 34. Kammer - Register für Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz - 13. Vorgang des Jahres 2004. Zum besseren Verständnis wird beim Diktat oder Telefonat der Schrägstrich zwischen fortlaufender Nummer (13) und Jahr (04) ausdrücklich erwähnt, zum Beispiel: "Dreizehn Strich Null Vier" oder "Dreizehn aus Null Vier".
    • Hierbei ist "O" das sog. Registerzeichen.
  • VIII ZR 360/03 vom 22. September 2004 - Entscheidung des Bundesgerichtshofes des
    • VIII-Zivilsenates (siehe Gerichtsorganisation des Bundesgerichtshofes)
    • ZR = Revisionen in Zivilsachen
    • Aktenzeichen: 350/03, wobei sich (03) auf das Einbringungsjahr bei der 1.Instanz bezieht und (350) eine fortlaufende Nummer ist.
    • Das Datum bezieht sich, sofern angegeben, auf den Zeitpunkt der Publikation.
  • 1 StR 287/05 vom 7. Dezember 2005 - Entscheidung des Bundesgerichtshofes des
    • 1. Strafsenats (siehe Gerichtsorganisation des Bundesgerichtshofes)
    • StR = Revisionen in Strafsachen
    • Aktenzeichen: 287/05, wobei sich (05) auf das Einbringungsjahr bei der 1.Instanz bezieht und (287) eine fortlaufende Nummer ist.
    • Das Datum bezieht sich, sofern angegeben, auf den Zeitpunkt der Publikation.

Andere Aktenzeichen sind weniger offensichtlich interpretierbar, z.B. "20/1 - 1/21 - 1044" lässt sich nur interpretieren durch einen Blick in den dazugehörigen Aktenplan.

Von Aktenzeichen zu unterscheiden sind Aktenkennzeichnungen, wie z. B. bei Verschlusssachen.

Beispiele für Registerzeichen

Häufige Registerzeichen und verwendendes Gericht/Staatsanwaltschaft
B Mahnverfahren Amtsgericht
C Allgemeine Zivilsachen Amtsgericht
HRB' Handelsregister B Amtsgericht
HRA Handelsregister A Amtsgericht
VR Vereinsregister Amtsgericht
IN Insolvenzsachen Amtsgericht
F Familiensachen Amtsgericht
M ZwangsvollstreckungssachenAmtsgericht
Ca arbeitsrechtliche VerfahrenArbeitsgericht
S Berufung in Zivilsachen Landgericht
T Beschwerden in Zivilsachen Landgericht
O Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz Landgericht
U Berufung in Zivilsachen Oberlandesgericht
W Beschwerden in Zivilsachen Oberlandesgericht
ZR Revisionen in Zivilsachen Bundesgerichtshof
ZB Rechtsbeschwerden, Beschwerden in Zivilsachen Bundesgerichtshof
Js Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft
UJs Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt Staatsanwaltschaft
OJs Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft/OLG
PLs Ermittlungsverfahren Amtsanwaltschaft
Cs Strafbefehle Amtsgericht
Ds Strafverfahren vor dem EinzelrichterAmtsgericht
Ls Strafverfahren vor dem Schöffengericht Amtsgericht
Ns Berufungen in Strafsachen Landgericht
K Zwangsversteigerungen Amtsgericht
KLs Erstinstanzielle Strafsachen Landgericht
Ks Strafsachen vor dem Schwurgericht Landgericht
Ss Revisionen in Strafsachen Oberlandesgericht
StR Revisionen in Strafsachen Bundesgerichtshof

Verwendete Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts

Die fortlaufenden Buchstaben der dritten Stelle richten sich dabei nach der Reihenfolge der Aufführung in § 13 BVerfGG. Lediglich spätere Einfügungen (z.B. Verfassungsbeschwerde: § 13 Nr. 8a) weichen von diesem System ab.
Verwendete Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts
BvA Verwirkung von Grundrechten (nach Art. 18 GG)
BvB Feststellung der Verfassungswidrigkeit bei Parteien (nach Art. 21 Abs. 2 GG)
BvC Wahlprüfungsbeschwerden (nach Art. 41 Abs. 2 GG)
BvD Bundespräsidentenanklage (nach Art. 61 GG)
BvE Organstreitverfahren (nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG)
BvF abstrakte Normenkontrolle (nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG)
BvG Bund-Länder-Streitigkeiten (nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 3, Art. 84 Abs. 4 S. 2 GG)
BvH Andere Streitigkeiten zw. Bund und Ländern (nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG)
BvJ Anklage von Richtern (nach Art. 98 Abs. 2, 5 GG)
BvK Landesverfassungsstreitigkeiten (Schl.-Holst.) (nach Art. 99 GG)
BvL konkrete Normenkontrolle (nach Art. 100 Abs. 1 GG)
BvM Überprüfung von Völkerrecht als Bundesrecht (nach Art. 100 Abs. 2 GG)
BvN Auslegung des Grundgesetzes nach
landesverfassungsgerichtlicher Vorlage (nach Art. 100 Abs. 3 GG)
BvO Fortgeltung vorkonstitutionellen Rechts als Bundesrecht (nach Art. 126 GG)
BvP anderweitig zugewiesene Verfahren durch Bundesgesetz (nach Art. 93 Abs. 2 GG)
BvQ einstweilige Anordnungen (nach § 32 BVerfGG)
BvR Verfassungsbeschwerden (nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a, 4b GG)
BvT Sonstige Verfahren
PBvS Beendigung des Richteramtes am BVerfG (nach § 105 BVerfGG)
PBvU Plenarentscheidung (nach § 16 BVerfGG)
PBvV Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts* (nach § 97 BVerfGG a. F.)

* Die Möglichkeit, vom Bundesverfassungsgericht Rechtsgutachten einzuholen, bestand nur in dessen Anfangsjahren. Zu einem solchen Gutachten kam es nur ein Mal 1954: Das Gericht erstellte ein Gutachten über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlass eines Baugesetzes (BVerfGE 3, 407).

Literatur


Eine Übersicht über die Registerzeichen des BVerfG ist auch abgedruckt in:
  • Dieter C. Umbach, Thomas Clemens, Franz-Wilhelm Dollinger (Hrsg.): Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch, 2. Aufl., Heidelberg 2005, S. 1384. ISBN 3-8114-3109-9

Weblinks


  • http://www.rechtsgelehrter.de/wissen/registerzeichen.php4

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