Ein Aktenordner ist ein Hebelordner mit Exzenterverschluss, der als Ordnungsmittel zur Schriftgutverwaltung dient.
Er dient der nach bestimmten Gesichtspunkten (chronologisch, alphabetisch, thematisch) sortierten Sammlung von ursprünglich losen Blättern. Diese Blätter werden vor dem Abheften mit in der Regel zwei Löchern auf der linken Blattseite versehen, die mittels eines Lochers gestanzt werden. Die Löcher dienen dazu, das Blatt auf zwei - geöffnete - Stahlbügel abzulegen. Die Stahlbügel werden durch eine einfache Mechanik geöffnet und geschlossen, indem ein Griffhebel betätigt wird. Der Ordner hat auf seinem Rücken das sogenannte Rückenschild. Auf dieses kann der Inhalt des Ordners in Form einer grobem Umschreibung notiert werden. Weiterhin hat der Ordner auf seiner Rückseite ein Griffloch. Dieses ermöglicht es, den Ordner rasch aus einer Ansammlung weiterer Ordner zu ziehen. Zusammengedrückt werden die abgehefteten Blätter mit Hilfe des sogenannten Klemmbügels.
Nicht der Sammlung von Akten dienen die Ordner von sogenannten Loseblattsammlungen. Aktenauszüge werden in behördeninternen Vorgängen auch in Schnellheftern weitergereicht.
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"Aktenordner".
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