Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Unter Akkreditierung kann jedoch auch lediglich das Verfahren verstanden werden, das sich eingehend mit einer bestimmten Materie beschäftigt. Hierbei ist die Akkreditierung bereits die Aufnahme der Eigenschaftsuntersuchung und eben nicht die Bescheinigung des Endergebnisses.
In der Diplomatie erlangt durch die Übergabe des so genannten Akkreditierungsschreibens (Beglaubigungsschreibens) und die Entgegennahme durch das Oberhaupt des vertretenen Staates oder einer Vertretungsperson ein ausländischer Botschafter oder sonstiger Diplomat den Status eines offiziellen Vertreters des vertretenen Staates, der für diesen völkerrechtlich verbindliche Erklärungen abgeben kann. Dieser formalen Akkreditierung geht das Agrément voraus, also die Erklärung des Empfangsstaates, dass er mit der Benennung der betreffenden Person als Diplomat einverstanden ist. Zugleich ist die Akkreditierung Voraussetzung für die diplomatische Immunität. Die Vertretungsberechtigung und damit der Status eines akkreditierten Diplomaten endet dadurch, dass der vertretene Staat die Ernennung zurückzieht, oder dass der Empfangsstaat den Diplomaten zur persona non grata erklärt, was völkerrechtlich ohne Begründung möglich ist.
Im Journalismus bezeichnet Akkreditierung die Zulassung von Medienvertretern zu bestimmten Veranstaltungen. Die Spanne reicht von der einfachen Erteilung einer Presse-Eintrittskarte ohne vorherige Anmeldung bis hin zur detaillierten Absprache, wann welcher Journalist welchen Teil einer Veranstaltung auf welche Art (Fotojournalismus, schreibende Berichterstattung, Fernseh- oder Radioaufnahmen) begleiten wird. Meist ist die Akkreditierung mit der Ausgabe spezieller Ausweise an die Medienvertreter verbunden.
Akkreditierung ist gemäß ISO/IEC 17011:2004 die Bestätigung durch eine dritte Stelle die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.
Konformitätsbewertungsstellen sind Organisationen, die folgende Dienstleistungen zur Konformitätsbewertung bereitstellen: Prüfung, Inspektion, Zertifizierung von Managementsystemen, Zertifizierung von Personen, Zertifizierung von Produkten und im Kontext mit der Norm ISO/IEC 17011 Kalibrierung.
1. Eine Zertifizierungsstelle ist akkreditiert, wenn sie die in der z. B. Normenreihe EN 45011 - 45013 aufgeführten Voraussetzungen zur Durchführung von Bewertungen von Managementsystemen (zum Beispiel Qualitätsmanagement oder Umweltmanagement), Produkten oder Personen nachweislich gegenüber einer Akkreditierungsstelle erfüllt.
2. Ein Prüf- bzw. Kalibrierlaboratorium ist akkreditiert, wenn es die z. B. Anforderungen des ISO/IEC 17025 Standards erfüllt, der den Qualitätsstandard DIN EN ISO 9001:2000 einschließt und darüber hinausgehende Anforderungen enthält. Hierzu wird das Labor durch eine Expertengruppe einer unabhängigen Akkreditierungsstelle gemäß der Norm ISO/IEC 17011 begutachtet und durch meist jährliche Begehungen überwacht.
3. Eine Inspektionsstelle ist akkreditiert, wenn sie die Anforderungen der Norm z. B. ISO/IEC 17020 nachweislich erfüllt.
Alle Akreditierungsstellen in Deutschland arbeiten unter dem Dach des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR). Im März 1992 wurde der DAR gegründet als eine von der deutschen Wirtschaft, dem Bund und den Ländern getragene Arbeitsgemeinschaft, die die Aufgabe hat, ein transparentes, einheitliches und international anerkanntes Akkreditierungssystem in Deutschland sowohl für den gesetzlich geregeltzen als auch den nicht geregelten Bereich aufzubauen.
Eine Einrichtung kann durch die öffentliche Verwaltung akkreditiert werden. Sie darf dann mit Mitteln der öffentlichen Hand Bildungsmaßnahmen durchführen. Eine Akkreditierung kann auch für Studiengänge an Hochschulen und Berufsakademien erfolgen.
Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung folgende Ziele:
Folgende Agenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des deutschen Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:
In Österreich ist eine Akkreditierung nur für Privatuniversitäten und ihre Studiengänge vorgesehen. Verantwortlich dafür ist der österreichische Akkreditierungsrat.
In den USA, die als Ursprungsland der Akkreditierung im Bildungsbereich gelten, ist zu beachten, dass es dort zwei Formen der Akkreditierung gibt. Neben der auch in Europa üblichen Form, die dort als national accreditation bezeichnet wird, existiert auch noch die sogenannte regional accreditation. Da in den Vereinigten Staaten weder die Bundesregierung noch die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten die rechtliche Autorität besitzen, wie in Europa üblich, eine Hochschule oder High School staatlich anzuerkennen, wird diese Anerkennung durch die für das jeweilige Gebiet des Landes zuständige regionale Akkreditierungsagentur vorgenommen. Diese Art der Akkreditierung bezieht sich also nicht auf einen einzelnen Studiengang, sondern auf die jeweilige Institution als Ganzes. Die meisten nationalen Akkreditierungsagenturen in den USA verlangen die regionale Akkreditierung einer Hochschule als Grundvorraussetzung für die nationale Akkreditierung eines von dieser Institution angebotenen Studienganges. Ein weiterer Unterschied zur Situation in Europa besteht darin, dass alle US-amerikanischen Akkreditierungsagenturen als gemeinnützige Unternehmen organisiert sind.
Umstritten ist hingegen bei der Akkreditierung von Studiengängen, ob eine wirksame Akkreditierung bereits dann vorliegt, wenn das Akkreditierungsverfahren überhaupt durchlaufen wurde oder erst, wenn nach dem Verfahren ein positives Akkredidat erteilt wird.
Die Akkreditierung erfolgt, in dem die Einhaltung von Mindeststandards geprüft wird. Hier ist kritisch anzumerken, dass die Ausrichtung auf Minimalanforderung im besten Fall zur Qualitätssicherung, aber vermutlich noch nicht zur Qualitätssteigerung reicht. Nach aktuellem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Akkreditierungspflicht nach Vorgabe der jeweiligen Landeshochschulgesetzen nicht gegen die in Art. 5 III GG normierte Freiheit von Wissenschaft und Lehre.
Diplomatie | Journalismus | Akademische Bildung
Akkreditiver | School accreditation | 認定校制度 | Akreditacija | Akkreditiv | Аккредитация
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