Das Akademische Auslandsamt (AAA) ist an Universitäten der Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich eines Studienaufenthalts im Ausland, diesbezüglicher Stipendien, der Beratung für die Anerkennung von Studienleistungen nach Rückkehr (zuständig sind die Prüfungsämter), sowie für ausländische Studenten für Fragen zum Studium an der Deutschen Hochschule. Ein AAA existiert an nahezu allen Universitäten und Fachhochschulen.
Akademische Auslandämter an Hochschulen sind in der Regel auch für die Zulassung von internationalen Studenten zuständig, die ein Studium an einer inländischen Hochschule aufnehmen wollen. Bei der Zulassung zum Studium prüfen die Akademischen Auslandsämter unter anderem die Hochschulzugangsberechtigung (Anerkennung von ausländischen Zeugnissen und Bildungsabschlüssen) der Bewerber und die ausreichenden Kenntnisse der Deutschen Sprache. Erst wenn die ausländischen Zeugnisse als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt worden sind, ist ein Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule möglich.
Bei der Zulassung zum Studium an Hochschulen der Europäischen Union sind alle Bewerber aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gleich gestellt. Dabei gilt das jeweilige Zulassungsrecht des Staates, in dem das Studium aufgenommen werden soll, nicht das Recht des Heimatlandes.
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"Akademisches Auslandsamt".
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