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Der akademische Mittelbau ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter an deutschen Universitäten. Die offiziellen Bezeichnungen variieren je nach Hochschulgesetz. Diese Gruppe umfasst diejenigen Wissenschaftler (bzw. Künstler an Kunsthochschulen), die keine Professoren sind. Sie wird als Mittelbau bezeichnet, weil es zudem auch noch die Gruppe der Studierenden und die der sonstigen Mitarbeiter gibt. Die Gruppe entsendet Vertreter in die Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Allerdings sind diese Gremien häufig so zusammengesetzt, dass die Professoren eine Mehrheit haben.

Es gibt verschiedene Arten von Mitarbeitern, die zum akademischen Mittelbau gehören, wobei die Bezeichnungen leider in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich nicht einheitlich sind und sich teilweise auch widersprechen. Die folgende Einteilung schildert die Situation in Deutschland:

  • Mitarbeiter auf Dauerstellen, dazu gehören:
    • wissenschaftliche und künstlerische Angestellte,
    • Akademische Räte, Akademische Oberräte, Akademische Direktoren und Leitende Akademische Direktoren,
    • Ärzte, Oberärzte und gelegentlich Chefärzte (soweit sie nicht Professoren sind) an Universitätskliniken,
    • Lektoren,
    • Studienräte im Hochschuldienst,
    • Wissenschaftliche Oberassistenten und Oberingenieure,
    • Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
  • Mitarbeiter auf Qualifikationsstellen, das sind zeitlich befristete Stellen, die der Qualifikation dienen, also dem Erwerb eines wissenschaftlichen Abschlusses:
    • wissenschaftliche und künstlerische Angestellte auf Zeit (in der Regel Doktoranden, oft auf halben Stellen),
    • wissenschaftliche Assistenten (promovierte Mitarbeiter, die eine Habilitation anstreben, ältere Bezeichnung: Hochschulassistenten),
    • Assistenzärzte an Universitätskliniken,
    • Hochschuldozenten,
    • Ärzte und Oberärzte an Universitätskliniken,
    • Akademische Räte usw. auf Zeit (in der Regel als Habilitanden)

Universität

 

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