Die Akademie ist ein rechtlich ungeschützer Begriff und deckt ein breites Spektrum von öffentlichen und privaten Forschungs-, Lehr-, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen ab.
Der Begriff »Akademie« leitet sich vom Ort der Philosophenschule des Platon (siehe Platonische Akademie) ab, die sich beim Hain des griechischen Helden Akademos in Athen befand. Sie bestand - wenn auch nicht durchgängig - bis zu ihrer Schließung durch Kaiser Justinian I. im Jahr 529.
Die Akademien können folgendermaßen unterteilt werden:
- Akademien der Wissenschaften
- Anstalten zur Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Studien
- Unvollständig ausgebaute Hochschulen
- Sonstige
Sparten
Akademie der Wissenschaften
Akademien der Wissenschaften sind gelehrte Gesellschaften für wissenschaftliche oder künstlerische Forschungen. Sie kennen keine Lehre. Ihre Arbeit vollzieht sich in gemeinsamen Sitzungen ihrer Mitglieder, während der die Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die dann wiederum in Sitzungsberichten oder Abhandlungen veröffentlicht werden. Diese typischerweise staatlich unterhaltenen
Selbstverwaltungskörperschaften sind in zwei bis drei Klassen unterteilt, meist eine philosophisch-historische Klasse, eine mathematisch-naturwissenschaftliche und manchmal eine Klasse für Kunst und Literatur. Die enge Fachbegrenzung ist heute aufgehoben, sodass fast alle Disziplinen vertreten sind. Die Klassen haben etwa je 30 bis 50 ordentliche, das heißt für gewöhnlich aus dem Lande stammende Mitglieder und etwa je 80 korrespondierende, das heißt in der Regel auswärtige Mitglieder. In Österreich erhält jedes spätere ordentliche Mitglied zunächst den Status des korrespondierenden Mitgliedes.
Die ordentlichen, fast immer ehrenamtlichen Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Präsidenten auf Zeit. Neue Mitglieder werden kooptiert, das heißt, von ordentlichen Mitgliedern zugewählt. Die Arbeitsgebiete der Akademie der Wissenschaften sind meist langwierige wissenschaftliche Untersuchungen wie die Herausgabe von Wörterbüchern, die Betreuung von Sammelpublikationen wie die der Monumenta Germaniae Historica, die Flora Sibirica oder die von Kaiserurkunden etc.
Anstalten zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Studien
Schon früh wurden Anstalten zur Vermittlung eines bestimmten Fachwissens gegründet. Es waren dies
Bergakademien,
Bauakademien,
Kunstakademien,
Akademie der Künste sowie Philosophische, Theologische, Pädagogische Forst-, Kunst-, Musik- und Rechtsakademien. Die
Bergakademie Clausthal wurde
1775, die
Bergakademie Freiberg Sachsen wurde
1765 und die
Bergakademie Montanhochschule Ostrau wurde
1716 gegründet.
Die Akademien betreiben neben der Forschung gleichermassen die Lehre auf hochschulmässiger Grundlage und sind vergleichbar mit einer Hochschulfakultät. Sie weisen häufig eine Entwicklungstendenz zur Hochschule auf.
Unvollständig ausgebaute Hochschulen
Darunter sind in erster Linie Philosophisch-theologische Akademien, Sportakademien, Ordenshochschulen, Kriegsakademien, Militärärztliche Akademien, Staatsmedizinische Akademien zur Ausbildung von Amtsärzten, Ärztliche Fortbildungsakademien,
Pädagogische Akademien zum Zwecke der Lehrerbildung etc. zu verstehen.
Sonstige
Außer den genannten Einrichtungen gibt es Akademien auch im Militär und in der Wirtschaft, die sehr unterschiedlichen Kriterien unterliegen, z. B.
Kriegsakademie oder Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft (Die Akademie) etc.
Siehe auch
Akademiker,
Gelehrtengesellschaft,
Platonische Akademie
Akademische Bildung
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