Agrarpolitik ist die Richtung der Politik, die sich mit der Landwirtschaft beschäftigt.
Sie lässt sich untergliedern in landwirtschaftliche Marktpolitik, Agrarsozialpolitik und Agrarstrukturpolitik.
In der Europäischen Union wurden acht Ziele festgelegt:
In jüngerer Zeit werden dazu auch Ziele des Natur- und (gesundheitlichen) Verbraucherschutzes diskutiert.
Im weltwirtschaftlichen Rahmen ist die Agrarpolitik bemüht, die nationale bzw. EU-weite Agrarwirtschaft vor der internationalen Konkurrenz zu schützen (Agrarprotektionismus).
In den Entwicklungsländern sollte die Agrarpolitik zunächst auf die Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gerichtet sein. Faktisch setzen sich teilweise andere Interessen (z.B. Anbau von Exportprodukten) durch.
Anmerkung: Ältere Versionen dieses Artikels enthalten hierzu eine umfangreiche Stichwortliste, siehe Agrarpolitik. Einige dieser Stichworte sollen hier noch eingefügt und erläutert werden.
Eine anfängliche Hochpreispolitik zur Einkommensicherung für die Landwirte (steigende Preise bei fast unbegrenzter Abnahmegarantie) führte zu hohen Produktionsüberschüssen.
In den 1980er Jahren wurden deshalb Maßnahmen zur Produktionsregulierung beschlossen: Quotierungen für Milch, Regelungen zur Begrenzung der Getreideproduktion, Flächenstilllegungsprogramme. EU-Förderprogramme (Subventionen) sollten den Export von Überschüssen ermöglichen, führten aber zu erheblichen Kosten und Instabilitäten auf dem Weltmarkt.
Mit den Reformen der GAP im Jahr 1992 wurden direkte Einkommensbeihilfen ausgedehnt und die Preise dem niedrigeren Niveau außerhalb der EU angenähert.
Konflikte mit den großen Agrarexporteuren USA, Kanada, Australien, Neuseeland und mit an Agrarexporten interessierten Entwicklungsländern waren Gegenstand vieler internationaler Verhandlungen (GATT 1986, OECD 1987, Uruguay-Runde 1986-1993, WTO-Agrarrunde 2000). Die EU-Erweiterungen stellen neue Herausforderungen für die EU-interne Konkurrenz dar, zumal die landwirtschaftliche Nutzfläche um 30% zunimmt und die Anzahl der Beschäftigten in diesem Sektor sogar 50%igen Zuwachs verzeichnet.
Die gegenwärtige Agrarreform sieht den Abbau von Subventionen vor und eine Umschichtung: die Zahlungen sollen nicht mehr an Produkte gekoppelt sein, sondern als Flächenprämie pro Hektar gezahlt werden. Unterstützung soll es auch für umweltschonendes Wirtschaften, Landschafts- und Naturschutz geben.
Jährlich setzt die EU einen Mindestpreis/Interventionspreise für bestimmte Agrargüter fest. Wenn der Marktpreis unter den Mindestpreis/Interventionspreise fällt, kauft die EU den Erzeugern diese Produkte ab. Dies nennt man Stützungskäufe. Durch diese Stützungskäufe werden einerseits die Erzeugerpreise stabilisiert und andererseits Überschüsse aus dem Markt genommen. Dies verhindert ein weiteres Absacken des Marktpreises. Die angekauften Produkte werden zentral gelagert und, je nach Marktentwicklung, später wieder verkauft. Diese Preis und Abnahmegarantie fördert jedoch die Überproduktion. Durch die GAP-Reformen von 1992 und 2003 sowie der Agenda 2000 wurden die Interventionspreise drastisch gesenkt und durch Einkommensbeihilfen ersetzt.
Import (Abschöpfung) : Die Erzeugerkosten für fast alle Agrarprodukte, die in der Europäischen Gemeinschaft erzeugt werden, liegen weit über dem Niveau der Weltmarktpreise. Deshalb sind diese nicht konkurrenzfähig. Um eine Überflutung des europäischen Marktes mit Billigimporten aus anderen Ländern zu verhindern, hat die EU den Schwellenpreis eingeführt. Ein Lieferant aus einem Nicht-EU-Land muss die Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem Schwellenpreis als eine Art Zoll an die EU abführen. Diese Regelung wird als Abschöpfung bezeichnet. Nicht-EU-Ländern erschwert dies den Zugang zum europäischen Markt. Vor allem Entwicklungsländer sind von der Regelung betroffen. Auch die Verbraucher der EU-Länder sind betroffen, da sie höhere Preise als die des Weltmarktes bezahlen müssen.
Export: Um auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig zu sein, können die Erzeuger sich die Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem Schwellenpreis von der EU auszahlen lassen. Dies bedeutet, dass ein Landwirt seine Produkte zum niedrigen Weltmarktpreis verkaufen kann und trotzdem Gewinn macht.
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