Agrardiesel bezeichnet Diesel, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Agrardiesel eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer von dem zuständigen Hauptzollamt.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wird somit in Deutschland mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Die Rückvergütung soll (insb. nach Einführung der Ökosteuer) die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten stärken. Die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung wird in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt. Ein niederländischer Landwirt zahlt nach Rückvergütung 6,1¢ Steuer je Liter Diesel, ein britischer 6,0¢, ein französischer 5,5¢, ein dänischer 3,24¢ und ein belgischer 0¢.
In Deutschland wird die vollständige Abschaffung der Rückvergütung diskutiert.
Mit dem Agrardieselgesetz wurde am 1. Januar 2001 die frühere Gasölverbilligung abgelöst.
Agrarpolitik | Forstwirtschaft | Kraftstoff | Zoll | Steuerrecht | Subvention
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