Agrément bezeichnet in der internationalen Politik die völkerrechtliche Zustimmung des Empfangsstaates, Vertreter des Entsendestaates für eine diplomatische oder sonstige Mission zu empfangen.
Bestehen diplomatische Verbindungen, holt vor der Ernennung eines Diplomaten der Entsendestaat diese Zustimmung durch ein Demande d’Agréation ein. Erfolgt diese, stellt der Entsendestaat einen Akkreditierung
Der Empfangsstaat darf ohne Angabe von Gründen das Agrément auch verweigern, weil er den Benannten als persona non grata ansieht. Erteilt er das Agrément in angemessener Zeit nicht, wird dies oft als Signal gewertet, den Vorschlag zurückzuziehen und einen anderen Vertreter zu benennen.
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"Agrément".
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