Adolf von Nassau (* vor 1250; † 2. Juli 1298 in Göllheim im heutigen Donnersbergkreis) war römisch-deutscher König von 1292 bis 1298. Seine Regierungszeit ist insofern einzigartig, als mit ihm zum ersten Mal in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches ein geistig und körperlich gesunder König ohne Bannspruch des Papstes von den Kurfürsten des Reiches abgesetzt wurde.
Weiterhin kamen Wenzel und Siegfried mit Gerhard II. von Eppstein, dem Erzbischof von Mainz, überein, dass ein zukünftiger König hauptsächlich ihren Interessen dienen solle. Wenzel gelang es auch, den brandenburgischen und den sächsischen Kurfürsten auf seine Seite zu ziehen. Der sächsische Herzog beurkundete am 29. November 1291, er werde genauso abstimmen wie Wenzel. Der brandenburgische Markgraf dürfte eine ähnliche Verpflichtung abgegeben haben. Der Pfalzgraf und der Trierer Erzbischof beugten sich daraufhin der Mehrheit des Kurfürstenkollegiums.
Einige Tage vor der Wahl, am 27. April 1292, ließ sich als Erster der Kölner Erzbischof eine Urkunde ausstellen, in der ihm Adolf für den Fall seiner Wahl eine lange Liste von Besitzbestätigungen, Verpfändungen von Reichsstädten und Reichsburgen sowie eine Summe von 25.000 Mark in Silber zusagte. Weiterhin versprach Adolf den Beistand gegen konkret aufgeführte Gegner, aber auch allgemeinen Beistand; zudem sollte er keinen Feind des Erzbischofs in seinen Rat aufnehmen. Nach der Wahl sollte Adolf dem Erzbischof hinreichende Sicherheiten für die Erfüllung der Versprechen geben, anderenfalls würde er seines Throns verlustig gehen. Die letzte Klausel belegt den Umstand, dass Ende des 13. Jahrhunderts die Krönung zum König als konstitutierendes Moment der Herrschaft noch sehr entscheidend war. Denn Adolf versprach dem Erzbischof, erst um seine Krönung zu bitten, wenn er die angesprochenen Sicherheiten beigebracht habe.
Die anderen Kurfürsten ließen sich von Adolf ähnliche Zugeständnisse, allerdings erst nach der Wahl, beurkunden. Am weitreichendsten waren die Zugeständnisse an den böhmischen König Wenzel vom 30. Juni 1292. Adolf versprach Wenzel, dem Habsburger Albrecht die beiden Herzogtümer Österreich und Steiermark abzunehmen. Dies solle genauso geschehen, wie der vorige König Rudolf dem böhmischen König Ottokar II., dem Vater Wenzels, Reichsterritorien wieder abgenommen hatte. Albrecht solle zunächst zu einer Gerichtsverhandlung geladen werden. Wenn er sich nicht beuge, sollten die Beschlüsse des Gerichts innerhalb eines Jahres mit Gewalt vollzogen werden. Wenzel werde anschließend die verlorenen Gebiete seines Vaters zurück erhalten.
Dem Mainzer Erzbischof Gerhard wurden die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen übertragen, was den Interessen des Mainzers im Thüringer Raum entsprach. Weiterhin erhielt der Erzbischof finanzielle Vergünstigungen. Ähnlich wie sein Kölner Amtkollege verbot auch der Mainzer Kurfürst, dass ihm unliebsame Personen in Adolfs Rat aufgenommen würden.
Im Vergleich zu den Vergünstigungen, die der Mainzer, der Kölner und der böhmische Kurfürst erhielten, waren die Zuwendungen an den Pfalzgrafen und den Trierer Erzbischof bescheidener.
Am 5. Mai 1292 kam es zur Wahl Adolfs und am 24. Juni zur Krönung in Aachen. Allerdings waren seiner Macht wegen der eingegangenen Verpflichtungen von Anfang enge Grenzen gesetzt.
Auch die Versprechungen hinsichtlich der Herzogtümer Österreich und Steiermark brach Adolf sehr schnell. Albrecht vermied als kluger Diplomat eine Auseinandersetzung mit dem neuen König und erhielt gegen Herausgabe der Reichskleinodien, die er noch in seinem Besitz hatte, im November 1292 eine förmliche Belehnung mit Österreich, der Steiermark, der Windischen Mark und der Herrschaft Pordenone. Die Verfügung über die prestigeträchtigen Insignien und Reliquien des Reiches war ein zusätzliches und wichtiges Indiz für die Legitimität der Herrschaft des Königs, aber keine zwingende Voraussetzung. Mit jeder neuen Urkundenausfertigung rückte Adolf von seinen Versprechungen ein Stück weiter ab, ohne dass man ihn des offenen Vertragsbruchs bezichtigen konnte.
Auch sonst agierte Adolf als selbstbewusster Herrscher. Sein Hof war Anziehungspunkt für alle, die Schutz vor den mächtiger werdenden Territorialherren des Reiches suchten. Er hielt zahlreiche Hoftage ab, erneuerte bereits zu Beginn seiner Herrschaft den allgemeinen Landfrieden Rudolfs I. für weitere zehn Jahre und stiftete mindestens zwei regionale Landfrieden.
Adolf nutzte das Lehnswesen als eines seiner wichtigsten Herrschaftsinstrumente. Er verlangte von den geistlichen Reichsfürsten für die Belehnung mit Regalien eine Zahlung, die sogenannte Lehnsware, und steigerte dieses Verlangen bis zum Ärgernis. Zeitgenossen sahen in diesem Vorgehen simonistische Tendenzen. Von heutigen Historikern wird es jedoch eher als innovative Möglichkeit angesehen, neue Staatseinnahmequellen zu erschließen, wie dies auch andere westeuropäische Könige taten. Auch die Wiedergewinnung und Verwaltung des Reichsgutes war ihm wichtig. So gelang ihm durch geschickte Heiratspolitik, ehemaliges Reichsgut wieder in die Verfügungsmacht des Reiches zu bringen.
Dieser Kauf und die Einziehung der Mark Meißen berührten aber die Interessen von gleich vier Kurfürsten. So konnte der Mainzer Erzbischof geltend machen, dass ein Teil Thüringens kein Reichslehen, sondern Mainzer Kirchenlehen sei. Böhmen konnte über den Machtzuwachs des Königs an seiner nördlichen Grenze auch nicht begeistert sein, zumal Adolf Wenzel II. die Belehnung mit der Mark Meißen zugesagt hatte. Auch hofften alle Kurfürsten, aus den Wirren in Thüringen Gewinn zu schlagen. Neben der vordergründigen Rückführung von Reichslehen zum Reich ist aber auch nicht auszuschließen, dass Adolf bestrebt war, sich eine wenn auch kleine Hausmacht aufzubauen. Zunächst gelang es Adolf, seine Erwerbungen diplomatisch abzusichern und den brandenburgischen Markgrafen zum aktiven Handeln und den Mainzer Erzbischof sowie den Herzog von Sachsen zumindest zur Duldung des Kaufes zu bewegen.
Zwei blutige Feldzüge waren zur Sicherung der Erwerbungen notwendig, ein Landfrieden sicherte die Errungenschaften. Zwei Jahre später, im Sommer 1296, verkündete Adolf auf der Einladung zu einem Hoftag stolz, dass er durch seine Maßnahmen den Besitz des Reiches bedeutend vermehrt habe.
Wahrscheinlich versuchten die Kurfürsten nicht von Anfang an, den König abzusetzen, infolge der Ereignisse war dieses Resultat aber wohl unausweichlich.
Anlass für die Auseinandersetzungen war die zuvor hingenommene Thüringenpolitik Adolfs. Zu Pfingsten 1297 schlossen sich der Brandenburger Kurfürst, der sächsische Herzog und der böhmische König zusammen, um ihre Interessen durchzusetzen. Der Kölner Kurfürst Gerhard II. stand dieser Gruppe nahe.
Im Februar 1298 wurde die Lage für Adolf bedrohlich, denn Wenzel II. und Albrecht von Habsburg legten ihre jahrelangen Streitigkeiten um Österreich und die Steiermark bei und trafen Vereinbarungen für den Fall, dass Adolf abgesetzt und Albrecht an seiner Statt gewählt würde. Eventuell gab es bereits bei der Krönung Wenzels zum böhmischen König am 2. Juni 1297 ein Treffen der Kurfürsten. Im Januar 1298 wurde durch den Mainzer Erzbischof Albrecht von Habsburg vor ein Reichsgericht zitiert, um Albrecht und Adolf zu einem Kompromiss zu zwingen. Dies gelang aber nicht; es kam sogar zu verlustreichen Kämpfen zwischen beiden im Oberrheintal, die jedoch keine Entscheidung brachten. Im Mai 1298 lud nun der Mainzer Erzbischof den König vor Gericht, damit der Streit dort entschieden würde. Allerdings konnte der König als fehdeführende Partei nicht gleichzeitig Richter sein; auf der anderen Seite musste er diese Ladung als Provokation empfinden, da Albrecht gegen ihn, den rechtmäßigen König, die Waffen erhoben hatte. Das erste Treffen am 1. Mai und ein weiteres am 15. Juni, auf denen die Streitigkeiten geklärt werden sollten, kamen dementsprechend nicht zustande.
Ein Treffen zwischen dem Mainzer Erzbischof, dem Herzog von Sachsen und drei Brandenburger Markgrafen am 23. Juni 1298 führte dann zu einem Gerichtsverfahren gegen den König selbst. Der Kölner Erzbischof und der böhmische König hatten den Mainzer Erzbischof zuvor ermächtigt, in ihrem Namen zu handeln. In diesem Verfahren wurde Adolf wegen zahlreicher Verbrechen angeklagt, darunter des fortgesetzten Landfriedensbruchs in Thüringen und des Bruches der Versprechungen an den Mainzer Erzbischof. Adolf wurde seines Amtes für unwürdig und seiner Königswürde für verlustig erklärt.
Bemerkenswerterweise wurde Adolf vor seiner Absetzung nicht vom Papst exkommuniziert. Der Papst war wahrscheinlich nicht einmal in das Absetzungsverfahren einbezogen worden. Die Fürsten versuchten zwar, ihre Argumente ähnlich zu formulieren wie Innozenz IV. bei der Absetzungserklärung Friedrichs II., dennoch war der Vorgang für diese Zeit ungeheuerlich. Denn Adolf war durch die Wahl und die Krönung nach dem zeitgenössischen Verständnis durch Gott als Herrscher erwählt worden, und die Fürsten brachen ihren Eid, in welchem sie dem König Treue geschworen hatten. Deshalb tauchen in der Liste der Anklagepunkte auch solche auf den ersten Blick eigenartigen Freveltaten auf wie die Schändung von Hostien und die simonistische Erpressung von Geldern. Weiterhin gab es keine reichsrechtliche Regelung für die Absetzung des Königs. Deshalb beriefen sich die Fürsten auf ihr Wahlrecht, aus dem sich auch das Recht zur Absetzung eines König ableite. Diese Argumentation war insofern problematisch, da es ja mit der Absetzung Friedrichs II. bereits einen Präzedenzfall für diesen Fall gab. Nach dieser kirchenrechtlichen Regelung war aber nur der Papst zur Absetzung befugt.
Die Absetzung Adolfs war eine Sache, eine andere die Durchsetzung der Entscheidung gegenüber Adolf. Doch der Konflikt zwischen König Adolf und der fürstlichen Opposition entschied sich bald auf dem Schlachtfeld. Am 2. Juli 1298 trafen die Heere Adolfs und Albrechts in der Schlacht bei Göllheim aufeinander. Der kleine Ort liegt in der Nordpfalz zwischen Kaiserslautern und Worms nahe dem Massiv des Donnersberges. Nach heftigen Angriffen fiel Adolf zusammen mit seinem Bannerträger und einigen Getreuen. Daraufhin wandte sich sein Heer zur Flucht und löste sich auf.
Die Leichname Adolfs und Albrechts – letzterer fiel 1308 einem Mordanschlag zum Opfer – wurden am 29. August 1309 von König Heinrich VII. im Kaiserdom von Speyer beigesetzt. Zuvor ruhte Adolf im Kloster Rosenthal.
Mann | König (HRR) | Haus Nassau | Geboren 1250 | Gestorben 1298
Adolf of Nassau-Weilburg | Adolfo de Nassau | Adolf (Saksa kuningas) | Adolphe de Nassau | Adolfo I del Sacro Romano Impero | アドルフ | Adolf I van Nassau | Adolf z Nassau | 阿道夫一世 (德意志)
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