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Der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen.

Gültigkeit


In der neu entstandenen Republik Deutschösterreich (1918–1919) wurden am 3. April 1919 alle Adelstitel, weltliche Ritter- und Damenorden sowie etliche Titel und Würden und die Privilegien des Adels gesetzlich abgeschafft (siehe Adelsaufhebungsgesetz), wurden also auch nicht, wie im Deutschen Reich, Bestandteil des Familiennamens. In einer novellierten Gesetzesform der Republik Österreich von 1920, die 1945 von der neuen Republik Österreich übernommen wurde, dürfen Adelsbezeichnungen auch nicht mehr geführt werden (siehe auch Habsburger-Gesetz).

Auch im Deutschen Reich gab es – seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – keine Adelstitel mehr und auch hier waren wie in Österreich alle Bürger vor dem Gesetz gleichgestellt. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses waren somit ausgeschlossen.

Die Adelstitel wurden in der Bundesrepublik allerdings Bestandteil des Familiennamens (Beispiel: Otto Graf Lambsdorff und nicht Graf Otto Lambsdorff), ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel wie z. B. „Durchlaucht“ etc. bestand nicht. Der letzte Adelstitel Deutschlands wurde am 12. November 1918 an Kurt von Klefeld verliehen.

Am 23. Juni 1920 verabschiedete unter anderem die preußische Landesversammlung das Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels. Dieses bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte. Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung eine besondere Bezeichnung hatten, durften diese persönlich beibehalten, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Da diese aber heute fast alle verstorben sind, gibt es keine Fürsten von ... mehr, sondern nur noch Prinzen von ... Das Gesetz macht allerdings aus sprachlichen Gründen eine Ausnahme bei der Veränderbarkeit der Namen: Weibliche Mitglieder dürfen den ehemaligen Titel, jetzigen Namensbestandteil, beugen. Also Prinzessin von ...

Der kirchliche Titel Kardinal wird zwar kirchlicherseits als Teil des Nachnamens verwendet (Joachim Kardinal Meisner und nicht Kardinal Joachim Meisner), ist jedoch rechtlich kein Bestandteil des Familiennamens.

In der Schweiz werden Adelstitel auch nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt. Adelsbezeichnungen werden in amtliche Papiere deshalb auch nicht eingetragen, ebensowenig wie die Neueintragung eines Familiennamens mit dem Zusatz „von“ (obgleich das „von” nicht immer eine Adelsbezeichnung ist).

Überblick


im Wesentlichen gab es die folgenden Titel (in absteigender Folge):

männlicher Titel weiblicher Titel männlicher Nachkomme weiblicher Nachkomme
Kaiser Kaiserin Prinz Prinzessin
König Königin Prinz Prinzessin
Erzherzog Erzherzogin Erzherzog Erzherzogin
Großherzog Großherzogin Prinz Prinzessin
Herzog Herzogin Prinz Prinzessin
Fürst Fürstin (Erb)-Prinz/(Erb)-Graf Prinzessin/ Gräfin
Souverän Baron Souverän Baroness (Erb)-Prinz-Jonkheer (Erb)-Prinzessin-Fräulein
Graf Gräfin (Vize)Graf Komtess (solange unverheiratet)
Freiherr, Baron Freifrau, Baronin Freiherr, Baron Freiin, Baroness (beide, solange unverheiratet)
Ritter, Edler, Herr von Edle, Frau von Ritter, Edler, Herr von Edle, Fräulein/Frau von

Landgrafen und Markgrafen waren im HRR dem Rang nach den Herzögen gleich gestellt, weshalb deren Nachkommen Prinz oder Prinzessin sind.

Anmerkung: Der Titel 'Freiherr' wird i.d.R. nur geschrieben, die Anrede lautet 'Baron XY' bzw. umgangssprachlich heute meistens nur "Herr von XY". Adlige untereinander sprechen sich mit "Gräfin XY" oder "Baron XY" an und nicht mit "Frau Gräfin" oder "Herr Baron", was deren übliche Anrede von allfällig vorhandenem Personal sein sollte.

Die Rangfolge der Titel sieht dementsprechend folgend aus:

Ein Beispiel wäre:

Major Dr.phil., staatl. gepr. Techniker, Friseurmeister Graf von .. zu .. Mustermann

Grundsätzlich werden die fürstlichen Häuser Europas nach dem "Gotha" (Genealogisches Handbuch des Adels) in drei Kategorien unterschieden:

Anrede


Die Anrede der Träger der einzelnen Adelstitel richtet sich nach dem Adelsprädikat (im Sinne seiner Wortbedeutung als Anrede; vgl. Adelsprädikat.

Erblichkeit


Der Titel Kaiser, König und Großherzog stand nur einem regierenden Souverän zu, er ging im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trug den Titel Prinz bzw. den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z. B. Prinz Georg-Friedrich von Preußen (statt König von Preußen), Herzog Karl I. von Württemberg (statt "König von Württemberg") oder Markgraf Maximilian von Baden (statt "Großherzog von Baden").

Der Titel Erzherzog stand regelmäßig den Prinzen des österreichischen Kaiserhauses zu; Großfürsten waren die Prinzen des russischen Kaiserhauses. Beide wurden mit "Kaiserliche Hoheit" angesprochen.

Der Kurfürst ging aus dem zur Königswahl berechtigten hochrangigen Pfalzgrafen-Amt im Ostfrankenreich hervor. Er wird in der obigen Liste nicht genannt, da im späteren Heiligen Römischen Reich (HRR) unterschiedliche höhere Adelsränge (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen) dieses Fürstenamt ausübten.

Adelstitel in verschiedenen Sprachen


Deutsch Latein Französisch Italienisch Spanisch Englisch Niederländisch Dänisch Norwegisch Schwedisch Finnisch Polnisch¹ Russisch Ungarisch
Kaiser,
Kaiserin
Imperator Augustus Empereur,
Imperatrice
Imperatore,
Imperatrice
Emperador,
Emperatriz
Emperor,
Empress
Keizer,
Keizerin
Kejser,
Kejserinde
Keiser,
Keiserinne
Kejsare,
Kejsarinna
  Cesarz,
Cesarzowa
Zar,
Zarina/Zaritza
Császár
König,
Königin
Rex,
Regina
Roi,
Reine
Re,
Regina
Rey,
Reina
King,
Queen
Koning,
Koningin
Konge,
Dronning
Kong,
Dronning
Kung,
Drottning
Kuningas4 Król,
Królowa
  Király
Vizekönig,
Vizekönigin
  Viceroi,
Vicereine
Viceré,
Viceregina
Virey,
Vireina
Viceroy,
Vicereine
Vice-koning/ Onderkoning,
Vice-koningin/ Onderkoningin
Vicekonge,
Vicedronning
Vizekong,
Vizedronning
Vizekung,
Vizedrottning
       
Erzherzog,
Erzherzogin
Archidux,
Archiducissa
Archiduc,
Archiduchesse
Arciduca,
Arciduchessa
  Archduke,
Archduchess
Aartshertog,
Aartshertogin
    Ärkehertig,
Ärkehertiginna
       
Großherzog,
(Groß-)Herzogin
Magnus Dux,
Magna Ducissa
Grand Duc,
Grande Duchesse
Gran Duca,
Gran Duchessa
  Grand Duke,
Grand Duchess
Groothertog,
Groothertogin
Storhertug,
Storhertuginde
Storhertug,
Storhertuginne
  Suuriruhtinas4 Wielki Książę,
Wielka Księżna
Veliky Kniaz Nagyherceg
Herzog,
Herzogin
Dux,
Ducissa
Duc,
Duchesse
Duca,
Duchessa
Duque,
Duquesa
Duke,
Duchess
Hertog,
Hertogin
Hertug,
Hertuginde
Hertug,
Hertuginne
Hertig,
Hertiginna
Herttua4 Książę,
Księżna
Kniaz5 Herceg
Großfürst,
(Groß-)Fürstin
Magnus Princeps Grand Duc,
Grande Duchesse
    Grand Duke,
Grand Duchess
Grootvorst,
Grootvorstin
        Wielki,
?
Veliky Knjas  
Kurfürst,
Kurfürstin
Princeps Elector   Principe Elettore   Elector/Electoral prince Keurvorst,
Keurvorstin
             
Fürst,
Fürstin
Princeps Prince²,
Princesse
Principe²,
Principessa
Príncipe²,
Princesa
Prince²,
Princess
Prins²,
Prinses
Fyrste;,
Fyrstinde
Fyrst Furste4 Ruhtinas4 Fyrste
Fyrstinde
   
Souverän Baron,
Souverän Baroness
        Sovereign Baron / Sovereign Baroness Soeverein Baron²,
Soeverein Barones
             
Markgraf³,
Markgräfin
Marchio Marquis,
Marquise
Marchese,
Marchesa
Marqués,
Marquesa
Marquess/Margrave,
Marchioness/Margravine
Markies/markgraaf,
Markiezin/markgravin
Marki,
?
Marki Markis4 Markiisi4 Markiz,
Markiza
Boyar5  
Graf,
Gräfin
Comes,
Comitissa
Comte,
Comtesse
Conte,
Contessa
Conde,
Condesa
Earl/Count7,
Countess
Graaf,
Gravin
Greve,
Grevinde
Greve/Jarl,
Grevinne
Greve,
Grevinna
Kreivi4 Hrabia,
Hrabina
Graf,
Grafinia5
Gróf
Vizegraf,
Vizegräfin
  Vicomte,
Vicomtesse
Visconte,
Viscontessa
Vizconde,
Vizcondesa
Viscount (früher Sheriff),
Viscountess
Burggraaf,
Burggravin
Vicegreve,
Vicegrevinde
Visegreve,
Visegrevinne
    Wicehrabia,
Wicehrabina
   
Freiherr,
Freifrau
Baro Baron,
Baronne
Barone,
Baronessa
Barón,
Baronesa
Baron,
Baroness
Baron/Vrijheer,
Barones(se)/Vrijvrouwe
Baron,
Baronesse
Baron,
Baronesse
Friherre Vapaaherra4 Baron,
Baronowa
   
    Baronnet Nobile   Baronet6                
Ritter Miles Chevalier Cavaliere Caballero Knight6 Ridder Ridder Ridder Riddare4 Ritari4 Rycerz Ritsar Vitéz
Edler,
Edle
  Equité/écuyer     Esquire Jonkheer,
Jonkvrouw
        hr. ???    
Herr,
Herrin
Dominus Sieur     Sir Heer,
Vrouwe
        hr. ??? Úr

Anmerkungen:

1) Jeglicher Titel unter dem eines Prinzen war in Polen unstatthaft (siehe szlachta). Die kursiven Titel sind Übersetzungen ins Polnische von westlichen Titeln welche von fremden Monarchen an einige polnische Edelleute vergeben wurden, besonders nach der Teilung Polens.

2) Prince/principe kann auch ein Königstitel sein, Prinz in Deutsch, Prins in Schwedisch. Im englischen System ist der Titel Prince kein Adelsstand sondern immer ein Titel, der exklusiv von der Königsfamilie gehalten wird. Die Bezeichnungen Prince of Wales und Príncipe de Asturias des britischen ("englischen", denn als Erbe der schottischen Krone trägt der britische Prinz den Titel eines Herzogs von Rothesay) und des spanischen Kronprinzen werden traditionell mit Fürst übersetzt. Aus "Prince Charles the Prince of Wales" wird "Prinz Charles, der Fürst von Wales". Charles ist also Prinz (als Sohn der Königin) des Vereinigten Königreiches von GB und Nordirland, und Fürst zugleich.

Romanische Sprachen unterscheiden im Gegensatz zu germanischen nicht zwischen einem Fürsten (1. allgemeine Bezeichnung souveräner Herrscher im Gegensatz zu Klerikern, Mitgliedern des niedrigen Adels oder den Bürgern 2. Adelstufe zwischen Herzog und Graf für den Chef des Hauses) und einem Prinzen (nichtregierende Mitglieder eines hochadligen Hauses), nur der Kontext zeigt an, um welchen Rang es sich handelt.

3) Im deutschen System ungefähr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt.

4) Nach 1906 nicht mehr vergeben.

5) Für inländischen russischen Adel wurden vor dem 18. Jahrhundert nur die Titel Kniaz und Boyar verwendet. Später wurde der Titel Graf hinzugefügt.

6) Wird im englischen System nicht als (hoch)adelig angesehen.

7) Der Titel Earl wird nur in England und UK angewendet, dagegen wird der Titel Count nur außerhalb von England als die englische Übersetzung von Graf & Co angesehen.

Siehe auch


Weblinks


Adelstitel

Royal and noble ranks | תארי אצולה | Tytuły szlacheckie | Título nobiliárquico | Plemiški nazivi | 贵族等级

 

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