Das Wort Accessoire (frz. accessoire * (Adj.) „zusätzlich; nebensächlich“; accessoire (Subst.) „Zubehörteil“) ist ein altfranzösisches Lehnwort in der deutschen Sprache. Die wörtliche Übersetzung ist Zubehör oder Beiwerk. Hauptsächlich wird die Bezeichnung Accessoire seit dem 20. Jahrhundert als Sammelbegriff für funktionales und dekoratives modisches Beiwerk historischer und zeitgenössischer Kleidung, wie beispielsweise Hüte, Gürtel, Handschuhe, Fächer, Schirme, Taschen, Tücher und Schmuck verwendet.
Nach Auffassung von Kunsthistorikern muss das Accessoire aber nach Beschaffenheit der Zeit oder des Orts der Handlung zu genauerer Bezeichnung derselben gewählt werden, mithin zu besserem Verständnis und zur Charakterisierung selbst der Nebenumstände, sowie auch zur Ausführung und Ausfüllung der künstlerischen Darstellung dienen. Dabei darf die Hauptwirkung des Werks jedoch nicht gestört werden, wenngleich dieses durch das Accessoire reicher und mannigfaltiger erscheint.
Im bildhauerischen Relief soll das Accessoire nach griechischer Stilordnung möglichst beschränkt werden, auch in der statuarischen Kunst ist es nur mit Maßhaltung zu verwenden. Die allegorisierende Kunst hat dagegen auf das Accessoire geradezu den Schwerpunkt gelegt.
In der Einrichtung sind Accessoires (meist kleinere) Gegenstände, die die Ausstattung oder Möblierung eines Raumes ergänzen, zum Beispiel Vasen, Uhren, Bilder oder Zigarettenschachtelummantelungen.
Auch bei Autozubehör, welches nicht direkt mit der Leistungssteigerung zu tun hat, findet der Begriff Verwendung.
Siehe dazu auch: Staffage
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