Mehrheit bezeichnet allgemeinsprachlich dasselbe wie die meisten aus einer Anzahl von Menschen oder Dingen. – In strengem Sinne wird das Wort benutzt, um Regeln für Wahlen und Abstimmungen zu formulieren. In solchen Regeln (Gesetzen, Satzungen, Geschäftsordnungen, ...) wird beschrieben, welche Mehrheit notwendig ist, damit eine Entscheidung zustande kommt.
Das Vorliegen einer Mehrheit bei einer Abstimmung oder Wahl gilt als ausreichende Zustimmung für das Zustandekommen einer Entscheidung. Die Definition ist in Regeln (von mündlichen Vereinbarungen über Vereinssatzungen bis zu Verfassungen) festzulegen. Dieser Artikel beschreibt die zu Grunde liegende Systematik, die auch in anderen Bereichen Anwendung findet.
Bei der Definition einer Mehrheit kann dieses 'Mehr' in verschiedenen Bezügen gesehen werden:
Alle genannten Arten lassen sich miteinander kombinieren oder durch weitere Anforderungen 'qualifizieren', um erhöhten Anforderungen an die Legitimation von Entscheidungen zu entsprechen, diese werden dann 'qualifizierte' Mehrheit genannt. Stimmenthaltungen sind keine abgegebenen Stimmen und bleiben bei der Feststellung der Mehrheiten unberücksichtigt, jedoch wirken sie bei absoluten Mehrheiten faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Anteil der möglichen Stimmen (im Regelfall die Anzahl der Mitglieder des Gremiums laut Geschäftsordnung) erreicht werden muss.
Allerdings ist festzustellen, dass in der Literatur unterschiedliche oder unvollständige Definitionen anzutreffen sind und manche Begriffe regional oder kulturell unterschiedlich verwendet werden, so dass Missverständnisse vorkommen.
In Normen (von Verfassungen bis zu Geschäftsordnungen), wo es auf Genauigkeit ankommt, findet man statt der Beiwörter relativ, einfach, absolut, qualifiziert eher Formulierungen wie
Eine einfache Mehrheit im Sinne dieses Artikels genügt vor allem in sehr großen Gemeinschaften, wo nur ein kleiner Bruchteil der Stimmberechtigten tatsächlich abstimmt.
Relative Mehrheit.png Für das Zustandekommen einer Entscheidung ist es mitunter ausreichend, wenn bei einer Abstimmung die stärkste Partei bestimmt wird. Genügt die relative Mehrheit, so hat die Wahl gewonnen, wer die meisten Stimmen erhält (auch ohne mehr als die Hälfte der gesamten Stimmen zu erhalten).
Dies ist die schwächste Forderung für das Zustandekommen einer Entscheidung. Außer bei Stimmengleichheit ist sie bei jedem Ergebnis erfüllt. – Hier ist die Anzahl der Stimmberechtigten ohne Belang, die Anzahl der Anwesenden ebenso. Stimmenthaltungen bleiben ohne Wirkung.
Ein bekanntes Beispiel sind die deutschen Bundestagswahlen, bei denen eine Partei mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten (z.B. 45%, unabhängig von der Wahlbeteiligung) durch wegfallende Stimmen für Kleinparteien (5%-Hürde) über die Sitzzuteilung eine absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag (über 50% der festgelegten Größe des Gremiums) erreichen kann.
Erhält XY über die Hälfte der Stimmen, die auf eine der zur Wahl stehenden Optionen entfallen, so spricht man von einer einfachen Mehrheit oder 'Abstimmungsmehrheit'. Es wird also (ebenso wie bei der relativen Mehrheit) nicht von einer vorher bestimmten Stimmenbasis (wie z.B. Gesamtzahl der Mitglieder, etc.) ausgegangen, sondern von der Summe der Stimmen für die einzelnen Optionen. Somit kann eine einfache Mehrheitsentscheidung auch von einer Minderheit der Stimmberechtigten getroffen werden. Zum Beispiel führt bei der deutschen Bundestagswahl eine einfache Mehrheit der Wählerstimmen (>50%, die Wahlbeteiligung bleibt unberücksichtigt) immer zu einer absoluten Mehrheit im Bundestag (>50% der konkreten Sitzanzahl).
Die Bezeichnung einfache Mehrheit wird mitunter auch für relative Mehrheiten benutzt (bei nur zwei Abstimmungsalternativen sind die Begriffe identisch), wodurch es zu Irrtümern kommen kann.
Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig:
Andere Grundmengen sind möglich. Enthaltungen wirken somit als fehlende Stimmen zur geforderten Zustimmung, ähnlich wie Nein-Stimmen.
Die Bezeichnung absolute Mehrheit wird mitunter auch für einfache Mehrheiten benutzt (bei Präsenzgremien sind die Begriffe weitgehend identisch), wodurch es zu Irrtümern kommen kann.
Eine qualifizierte Mehrheit ist eine Mehrheit mit einem – festzulegenden – größeren Anteil an Zustimmung als bei einer nicht qualifizierten Mehrheit, beispielsweise 2/3 oder 3/4 der Stimmen oder der Sitze.
Beispiel: Zweidrittel-Mehrheit abgegebener Stimmen
Die Geschäftsordnung fordert im Beispiel eine Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
| mögliche Stimmen: abgegebene Stimmen JA: NEIN: | Ohne Bedeutung 598 399 199 |
Beispiel: Zweidrittel-Mehrheit der Stimmberechtigten
Die Geschäftsordnung fordert im Beispiel eine Zweidrittel-Mehrheit der Stimmberechtigten.
| mögliche Stimmen: abgegebene Stimmen JA: NEIN: Enthaltungen: | 598 Ohne Bedeutung 399 190 9 |
In beiden Beispielen erreichen die 399 JA-Stimmen 2/3 von 598 (= 398,666), der Antrag ist damit angenommen.
In Abhängigkeit von den mit einem Mehrheitsverhältnis beabsichtigten Wirkungen können die genannten Mehrheitsarten auch direkt oder gestaffelt kombiniert werden.
So kann man beispielsweise in den ersten ein oder zwei Wahlgängen eine absolute Mehrheit verlangen und im nächsten (der dann der letzte ist, außer vielleicht bei Stimmengleichheit) nur die einfache. Man kann mehrere Gesamtzahlen kombiniert benutzen und für jede eine eigene Mehrheit verlangen.
Beispiel: Nacheinander verschiedene geforderte Mehrheiten
Die Wahl des Bundespräsidenten in Deutschland erfordert im ersten und im zweiten Wahlgang die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung. Kommt sie zweimal nicht zustande, ist im dritten Wahlgang gewählt, "wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt" (relative Mehrheit).
Beispiel: Mehrfachforderung für dieselbe Abstimmung
Der Vertrag von Nizza verlangt für Mehrheiten im Europäischen Rat :
Sei eine endliche Menge (von Menschen, Aktien, Stimmen, ..., allgemein: von Elementen) gegeben, die Grundmenge. Sei eine Aufteilung der Grundmenge gegeben in Teilmengen so, dass jedes Element der Grundmenge zu genau einer Teilmenge gehört. Dann gilt:
Demokratie | Politischer Begriff
Majority | マジョリティ | Majoritet | Większość względna | Majoritet
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