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Wikipedia:Löschkandidat Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidaten/7. Juli 2006# statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: Die hier präsentierten Informationen gehören in den Artikel Abitur und sind zur Zeit aufgrund mangelhafter Unterscheidung zwischen den einzelnen Bundesländern auch falsch. Hierfür gibt es die einzelen "Abitur in Bundesland XY" Artikel (Bsp. Abitur in Bayern). Der Abschluss der gymnasialen Oberstufe ist schließlich das Abitur. --Warhog 01:01, 7. Jul 2006 (CEST)


Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde: Der Artikel scheint sich nicht auf ein bestimmtes Bundesland zu beziehen, die Angaben sind aber so speziell, dass sie in vielen Punkten für bestimmte Bundesländer unzutreffend sind

Die folgenden Ausführungen gelten für das Abitur als Abschluss der gymnasialen Oberstufe. Für die anderen Wege zum Abitur gelten zum Teil abweichende Prüfungsordnungen.

Abitur als ausbildungsbegleitende Prüfung

Ins Abiturzeugnis und in die zusammenfassende Durchschnittsnote gehen die Leistungen aus der eigentlichen Abiturprüfung mit einem Gewicht von weniger als einem Drittel ein. Zum überwiegenden Anteil von mehr als zwei Dritteln ergibt sich die Abiturnote aus drei Halbjahreszeugnissen aus den beiden letzten Schuljahren (so genannte Qualifizierungsphase oder Kollegstufe).

Da das Abitur somit als überwiegend ausbildungsbegleitende Prüfung (Punktesystem) angelegt ist, regeln die Vereinbarungen und Verordnungen über das Abitur zugleich auch den gesamten Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.

Kurssystem

Siehe gymnasiale Oberstufe für die Ausgestaltung des Unterrichts als Kurssystem.

Leistungsbeurteilung mit Punkten

Die schriftlichen und mündlichen Ergebnisse der Abiturprüfung, sowie die Noten in der Sekundarstufe II werden nach dem Punktesystem bewertet, das eine stärkere Differenzierung von Leistungen als die herkömmlichen Schulnoten von Eins bis Sechs ermöglicht. Die Punkte und Noten werden wie folgt ineinander umgerechnet:

Die Abiturnote beruht auf der Punktsumme aus 56 Einzelwertungen. Es können also maximal 840 Punkte erreicht werden. Die Umrechnung der Punktsumme P in eine Note N erfolgt durch die lineare Formel Durchschnitt = -27/4540*Punkte+25487/4540 (Wert auf eine Dezimalstelle runden; Punktzahlen > 768 sind immer 1,0), aus der sich folgende Tabelle ergibt:

840 - 768: 1,0
767 - 751: 1,1
750 - 734: 1,2
733 - 717: 1,3
716 - 701: 1,4
700 - 684: 1,5
683 - 667: 1,6
666 - 650: 1,7
649 - 633: 1,8
632 - 617: 1,9
616 - 600 2,0
599 - 583 2,1
582 - 566 2,2
565 - 549 2,3
548 - 533 2,4
532 - 516 2,5
515 - 499 2,6
498 - 482 2,7
481 - 465 2,8
464 - 449 2,9
448 - 432 3,0
431 - 415 3,1
414 - 398 3,2
397 - 381 3,3
380 - 365 3,4
364 - 348 3,5
347 - 331 3,6
330 - 314 3,7
313 - 297 3,8
296 - 281 3,9

280 Punkte 4,0

weniger als 280 Punkte: Die Abiturprüfung wurde nicht bestanden

Die Durchschnittsnote kann auch nach folgender Formel berechnet werden:

Note = 17 / 3 - Gesamtpunktzahl / 168

Hierbei wird nicht gerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten (3,90764 = 3,9; 3,89756 = 3,8).

Bestandteile der Punktwertung

Die 56 Einzelwertungen setzen sich wie folgt zusammen (gilt nicht für die Neue gymnasiale Oberstufe in Baden-Württemberg):

  • Ausbildungsbegleitend: 36-fache Einzelwertung, bestehend aus
    • 22 Grundkurse, einfach gewichtet,
    • 6 Leistungskurse, zweifach gewichtet, und
    • 1 Facharbeit oder Ausgleichsregelung, zweifach gewichtet;
  • Abiturwertung: 20-fache Einzelwertung, bestehend aus
    • Unterrichtsleistung aus dem letzten Halbjahr in den 4 oder 5 Abiturfächern und
    • Ergebnisse der eigentlichen Abiturprüfung, und zwar entweder
      • 4 Fächer je vierfach gewichtet, oder
      • 5 Fächer je dreifach gewichtet, oder
      • 4 Fächer je dreifach gewichtet plus eine vierfach gewichtete besondere Lernleistung.

Abiturprüfung

Die eigentliche Abiturprüfung umfasst Prüfungen in den 4 oder 5 Abiturfächern, davon
  • mindestens drei schriftliche Prüfungen,
  • mindestens eine mündliche Prüfung,
  • freiwillig, sofern durch Landesrecht zugelassen, eine besondere Lernleistung.

In den schriftlichen Prüfungsfächern können zusätzlich mündliche Prüfungen vorgesehen sein; in der Regel ist das der Fall bei zu großer Abweichung der schriftlichen Note von der "Vornote" aus dem Unterricht. Wenn eine solche ergänzende mündliche Prüfungen stattfindet, trägt sie mit einem Gewicht von einem Drittel zur Note der jeweiligen Fachprüfung bei.

Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden entweder vom Lehrer gestellt und von der Schulaufsicht genehmigt, oder zentral vom Kultusministerium gestellt. Bundesweit geht der Trend hin zu diesem "Zentralabitur".

Abschlüsse und Zertifikate

Weblink


 

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