Indulgence.jpg Ablass (lat. indulgentia) ist ein Begriff aus der katholischen Theologie. Er ist dem dritten Teil des Bußsakraments zugeordnet:
Mit dem Ablass eng verknüpft sind Begriffe wie Bußsakrament, Buße und Fegefeuer.
Mit der Zeit wurde das Problem von schweren Sünden nach der Taufe dadurch gelöst, dass dem Sünder als Zeichen der ernstgemeinten erneuten Umkehr vom Bischof eine strenge Buße auferlegt wurde, gewöhnlich in Form längeren Fastens und zeitweiligem Ausschluss von der Eucharistie oder sogar der christlichen Gemeinschaft. War diese Buße absolviert, wurde der Sünder wieder in die Gemeinschaft aufgenommen.
Besonders verdiente fromme Christen konnten durch so genannte Friedensbriefe eine solche Bußzeit verkürzen – z. B. konnten Märtyrer für Leute eintreten, die angesichts einer Verfolgung schwach geworden waren. Dahinter lag die Ansicht, dass die Märtyrer stellvertretend für die anderen Sühne geleistet hatten. Indulgence.png (1517)]]
Der Ablass wird oft in Tagen bemessen – damit sind streng kirchenrechtlich Tage der Buße gemeint, das wurde aber dann auf Tage (oder Jahre oder Jahrhunderte) im Fegefeuer übertragen, als die ursprüngliche Entwicklung den Leuten nicht mehr bewusst war.
Die Kirche stellt gewisse Bedingungen, unter denen sie einen solchen Ablass gewährt, z. B. Gebete, Pilgerfahrt, Almosen oder Kirchenbesuch – als Zeichen der immer noch erforderlichen inneren Umkehr.
Eine Weiterentwicklung war, dass man nicht nur für sich selbst, sondern auch für Verstorbene Ablässe erwerben konnte – eine Tat der Nächstenliebe.
Im Spätmittelalter entstanden aus diesem Konzept verschiedene Missbräuche: Einerseits kamen vermögende Gläubige zu der Fehlinterpretation, dass sie unbekümmert wegen etwaiger Folgen sündigen könnten, da ihnen die Kirche ja gegen eine entsprechende Geldspende den Ablass gewähren würde. Andererseits entdeckten einige Päpste, dass sich der Gnadenschatz der Kirche durch Ablass gegen Geldspenden in einen Schatz von klingender Münze umwandeln ließ, wenn man den Gläubigen nur die Schrecken des Fegefeuers für sich und ihre verstorbenen Angehörigen genügend dramatisch ausmalte.
Auch das Reform-Konzil von Basel (1431-1449) versuchte zwar, die päpstliche Superiorität auch im Ablasswesen zu bekämpfen, ließ jedoch das System als solches bestehen.
Der, wegen seines ausschweifenden Lebensstiles, ständig verschuldete Papst Leo X. trieb den Ablasshandel zur wahren Perfektion. Seine Ablassbriefe wurden in ganz Europa wie Wertpapiere gehandelt. Der wohl berühmteste Ablassprediger Deutschlands war der in Magdeburg wirkende Dominikanermönch Johann Tetzel.
Die katholische Kirche hat die Missbräuche des Ablasses in der Gegenreformation abgestellt. Sie hält jedoch am Ablasskonzept fest. Die heutige katholische Ablass-Lehre wurde von Papst Paul VI. 1968 neu festgelegt. Papst Johannes Paul II. bestätigte sie zuletzt im Jahr 1998 in der Bulle für das Heilige Jahr 2000.
Dazu gehört z.B.
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