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Die Ablösesumme ist ein Geldbetrag, der als Ausgleichszahlung für etwas geleistet wird, wobei das gebräuchlichere Wort Kaufsumme bzw. Kauf aber nicht passt oder vermieden wird. Ein vergleichbarer Begriff ist Abstandszahlung.

Als solche bezeichnete Ablösesummen können auch Gegenstand von Missbrauch oder rechtlich nicht einwandfreien Transaktionen sein.

  • Im Sport: Bei diversen Sportarten (z. B. Fußball) wird als Ablösesumme der Geldbetrag bezeichnet, der für eine vorzeitige Vertragsauflösung gezahlt wird, d. h., um einen Spieler aus einem bestehenden Vertrag herauszukaufen. Ein vorläufiger Rekord für einen Fußballspieler wurde im Jahre 2001 durch den Transfer von Zinedine Zidane von Juventus Turin zu Real Madrid, der 75 Millionen € wert war, erzielt.

  • Beim Mieten (insbesondere einer Wohnung): Als Ablösesumme wird (umgangssprachlich) eine vom Vormieter oder Eigentümer verlangte Abstandszahlung für zu übernehmende Einrichtungsgegenstände o. ä. bezeichnet. Seltener wird dieser Begriff beim Kauf einer Immobilie verwendet. In Deutschland ist die Ablösung von Einrichtungsgegenständen ein von den Behörden kritisch beäugtes Thema, weil dadurch oft versucht wird, weniger Grunderwerbsteuer zu zahlen.

  • Im Kreditgeschäft ist die Ablösesumme der Betrag, der bei der Kreditablösung an die bisherige Bank gezahlt werden muss, damit der Kredit vollständig bezahlt ist.

  • Auch in anderen Zusammenhängen wird der Begriff Ablösesumme verwendet, etwa bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim.

Schuldrecht

 

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