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Abklingen bezeichnet die Abnahme einer Eigenschaft eines Objekts im Verlauf der Zeit.

Strahlenschutz / Kerntechnik:


Abnahme von Radioaktivität durch den radioaktiven Zerfall. Sie folgt in Abhängigkeit der Zerfallskonstante \lambda der Gesetzmäßigkeit

A = A_0 \cdot e^{-\lambda \cdot (t-t_{0})}

mit

A:Aktivität zum Zeitpunkt t
A_0:Aktivität zum Zeitpunkt t_0
t-t_0:Zeitraum des Zerfalls
\lambda:Zerfallskonstante, es gilt \lambda =
t_{1/2}:Halbwertszeit

In der Kerntechnik findet das Abklingen (in diesem Fall genauer: Die Abklinglagerung) als Dekontaminationsverfahren bei Kontamination mit relativ kurzlebigen Radionukliden Verwendung, dabei wird das Material so lange sicher gelagert, bis der Radioaktivitätsgehalt auf ein ungefährliches Maß abgesunken ist und das Material z.B. freigegeben oder gefahrlos konvetionell beseitigt werden kann.

Das Prinzip des Abklingens liegt auch dem sicheren Einschluss beim Rückau von Kernkraftwerken zugrunde, hier wird eine nach dem Abklingen vereinfachte Handhabung erreicht.

siehe auch: Abklingbecken

Kernenergie | Strahlenschutz

 

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