Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass Wohnungen baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind. Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss ein eigener abschließbarer Zugang vorhanden sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. Sie ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum und die Anlage eigener Grundbuchblätter für einzelne Eigentumswohnungen.
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"Abgeschlossenheitsbescheinigung".
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