Zur Abgeordnetenentschädigung zählen die Diäten (lateinisch dies Tag; mlat. dieta Tagelohn; frz. diète die tagende Versammlung), eine Kostenpauschale und einige andere Vergünstigungen. In Deutschland gibt es Diäten seit 1906. Zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich.
Die Höhe und Struktur der Abgeordnetenentschädigung steht kontinuierlich in der öffentlichen Diskussion. Kontrovers diskutiert werden folgende Sachverhalte
Die Mitglieder des Bundestages erhalten eine monatliche Abgeordnetenentschädigung ("Diät") in Höhe von zurzeit 7.009,00 € brutto (Stand: 06/2006). Seit 1977 ist die Diät steuerpflichtig, bleibt aber von Rentenbeiträgen befreit. Die Diät ist gedacht, den Abgeordneten eine ihrem Amt angemessene Lebensführung zu gestatten.
Seit dem Diäten-Urteil von 1975 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296) bestimmen die Bundestags- und Landtagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst. Nach diesem Urteil sind die Abgeordneten verpflichtet, "vor den Augen der Öffentlichkeit" die Höhe ihres Einkommens zu bestimmen, eine automatische Anhebung der Diäten, etwa gekoppelt an die Einkommensentwicklung, ist demnach nicht erlaubt. Bei ihrer Einführung der Bundestagsdiäten entsprachen die Bezüge den Einkünften eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Heute hinken die Diäten um etwa 950 € hinter diesem Vergleichsmaßstab her, da die Abgeordneten wiederholt auf eine Diätenerhöhung verzichtet haben. Während Löhne, Einkommen und Lebenshaltungskosten seit 1977 deutlich gestiegen sind, sind die Diäten hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben.
Bei Privatversicherten übernimmt der Bundestag die Hälfte der monatlichen Belastung bis zu einem Höchstbetrag, der dem Betrag der gesetzlich Versicherten entspricht. Dies sind momentan etwa 250 € monatlich.
Derzeit beträgt die monatliche Mindestpension 1.682 €; der Betrag steigt mit längerer Zugehörigkeit und erreicht nach 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit ihren Höchstanspruch: 4.836 €. Nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter heute 36 % der Abgeordnetenentschädigung.
Erhalten Politiker aus mehreren Quellen Zahlungen, so werden diese in der Regel nach einem bestimmten Schlüssel aufeinander angerechnet.
Ohne Zahlung eines eigenen Beitrags erhält ein Bundestagsabgeordneter derzeit (Stand April 2006)
nach 8 Jahren 1682 €, Rentenauszahlung ab 65 (65 Jahre)
nach 12 Jahren 2522 €, Rentenauszahlung ab 61 (96 Jahre)
nach 16 Jahren 3363 €, Rentenauszahlung ab 57 (128 Jahre)
nach 20 Jahren 4204 €, Rentenauszahlung ab 55 (160 Jahre)
nach 23 Jahren (Erreichen des Höchstanspruchs) 4836 €, Rentenauszahlung ab 55 (185 Jahre)
Hinzu kommen die Übergangsgelder nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag (s.o.).
Zum Vergleich: Die Maximalrente für einen Arbeitnehmer in Deutschland liegt derzeit bei 2103 €, auszahlbar ab dem 65. Lebensjahr. Dafür allerdings müsste der Rentenberechtigte 45 Jahre lang durchgehend den jährlichen Höchstbeitrag von 12 168 € an die Rentenkasse abführen.
Die Abgeordnetenentschädigung in Berlin richtet sich nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG). Die Diäten betragen seit dem 1. November 2005 monatlich 2.951 Euro zuzüglich eines Sitzungsgeldes von 35 Euro.
Maßstab für die Anpassung ist (eigentlich) das Grundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe B 4.
Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 870 Euro. Kosten für Mitarbeiter werden gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 410 Euro gezahlt.
Es wird ein Übergangsgeld gezahlt, sofern der Abgeordnetenstatus mindestens ein Jahr bestand. Die Dauer des Bezugs entspricht der Zahl der Jahre im Abgeordnetenhaus in Monaten, maximal jedoch 18 Monate.
Eine Alterversorgung in Höhe zwischen 35 % und 65 % der Diäten wird gezahlt, sofern der Abgeordnete mindestens 9 Jahre im Amt war.
Im Bundesland Brandenburg legten Anfang 2006 SPD, CDU und Linkspartei den Entwurf für ein neues Abgeordnetengesetz vor. Demnach sollen die Diäten (derzeit 4399 €) künftig an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg gekoppelt werden (Anm.: 1975 hatte das Bundesverfassungsgericht jede automatische Anhebung verboten, s.o.). Die Pauschale für Aufwendungen im Wahlkreis wird um 300 € auf 572 € herabgesetzt, kann künftig die Büromiete abgerechnet werden. Die Fahrtkostenpauschale beträgt weiter 169 € je 30 Kilometer Entfernung zur Landeshauptstadt Potsdam. Die Altersversorgung soll von 75 Prozent der letzten Grunddiät auf höchstens 69 Prozent fallen und ist erst ab dem 67. Lebensjahr zu beziehen.
Die Abgeordnetenentschädigung in Hessen richtet sich nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz (HessAbgG). Die Diäten betragen seit dem 1. Juli 2003 monatlich 6.490 Euro.
Eine Anpassung der Diäten ist vom Hessischen Landtag jährlich zu beschließen. Für die Jahre 2006, 2007 und 2008 sind Nullrunden beschlossen.
Maßstab für die Anpassung ist (eigentlich) die prozentuale Einkommensveränderung eines Korbes von durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten von verschiedenen Einkommensklassen (Arbeiter, Angestellte und Beamten).
Weiterhin wird eine (steuerfreie) Kostenpauschale, ein Übergangsgeld sowie eine Altersversorgung gezahlt.
Der Anspruch auf Altersversorgung entsteht nach 6 Jahren Zugehörigkeit zum Landtag und beträgt 27,27 Prozent der Grunddiät (1.807 Euro) und steigert sich für jedes volle Jahr der Zugehörigkeit zum Landtag um 2,75 Prozent bis zu einem Höchstsatz von 71,75 Prozent einer Diät. D.h. die Höchstversorgung wird nach 22 Jahren Zugehörigkeit zum Landtag erreicht. Das führt zu einem maximalen Anspruch von 4.755,59 Euro pro Monat.
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen beschloss im März 2005 einstimmig eine Reform seiner Abgeordnetenbezüge: Die Diäten wurden von monatlich 4.800 € auf 9.500 € nahezu verdoppelt. Im Gegenzug ist der Betrag künftig vollständig zu versteuern. Ebenso entfielen die Altersbezüge, andere Zulagen und Kostenpauschalen komplett. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nicht, auch wird kein Sitzungsgeld gezahlt. Die Bezugszeit der Übergangsgelder wurde von 24 Monaten auf 3 Monate verkürzt. Jeder Abgeordnete zahlt nun monatlich 1.500 € in die Rentenkasse ein. In wieweit das nordrhein-westfälische Modell bundesweit richtungsweisend werden könnte, ist abzuwarten.
Die Diäten der Abgeordneten im Nationalrat und im Bundesrat richten sich nach dem Österreichischen Bundesbezügegesetz - BBezG und betragen 7 418,62 Euro im Monat (wobei 14 Monate pro Jahr gezahlt werden). Die Abgeordneten sind in der Staatlichen Pensionsversicherung pflichtversichert.
Die Geschichte der Abgeordnetenentschädigung begann mit der Erfindung der Demokratie im alten Athen. Für den Besuch der athenischen Volksversammlung (Ekklesia) wurde seit ca. 395 v.Christus eine Entschädigung, das sogenannten Ekklesiastikon gezahlt. Auch die Klage über steigende Entschädigungen ist nicht neu, sondern wurde bereits damals erhoben.
Mit dem Aufkommen moderner Parlamente im 18. und 19. Jahrhundert war zunächst noch keine Diätenregelung vorgesehen. Um auch vermögenslosen Kandidaten die parlamentarische Arbeit zu ermöglichen, wurden Diäten zunehmend gefordert (z.B. 1836 durch die Chartisten in England). In der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 bestimmte anfangs Art. 32 ein Diätenverbot für die Mitglieder des Reichstags. Die Abgeordneten erhielten lediglich eine Freifahrkarte für die Bahn zu Anreise. Hierdurch sollte der Professionalisierung entgegengewirkt werden ("Berufsparlamentarier") und die Unabhängigkeit der Parlamentarier gestärkt werden. Die Abgeordneten mussten daher über Vermögen verfügen, um mittels der Privateinkünfte ihr Mandat überhaupt finanzieren zu können. Arbeitern und kleinen Angestellten (naturgemäß die Klientel der Arbeiterpartei SPD) waren daher pers se in ihrem Mandat benachteiligt, so sie denn überhaupt zur Parlamentswahl antreten konnten. Die frühere deutsche Fortschrittspartei hatte zu daher einen Diätenfonds gebildet, aus welchem einzelne Abgeordnete solche Entschädigungen erhieltenMeyers Konversationslexikon 1888, Stichwort "Diäten". Erst nach vielen Anläufen und vor allem auf Drängen der SPD, wurde 1906 durch verfassungsänderndes Reichsgesetz das Diätenverbot aufgehoben.Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 406.
Während also im Deutschen Reich und England die Diätenfrage heiß umkämpft war, waren in den anderen Demokratien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Diäten üblichMeyers Konversationslexikon 1888, Stichwort "Diäten".
In der Weimarer Republik erhielt das Recht auf Abgeordnetenentschädigung erstmalig Verfassungsrang (Weimarer Verfassung , Artikel 40). Die Abgeordneten erhielten das ganze Jahr hindurch 25 Prozent des Grundgehaltes eines Ministers sowie zusätzlich 1/30stel der Monatspauschale pro Tag, wenn sie außerhalb von Sitzungsperioden in Berlin sein mußten.
Im Jahr 1949 wurde die Abgeordnetenentschädigung in Artikel 48 Abs. 3 Grundgesetz festgeschrieben. Die Entschädigung im Jahr 1949 betrug 600 DM. Hinzu kam ein Tagegeld von 450 DM sowie Unkostenersatz von 300 DM und 600 DM Reisekostenersatz.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Abgeordnetenentschädigung".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world